Reizgasanlage QC-Houseguard
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04-07-2012, 02:49
Beitrag: #11
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RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo houseguard,
nun möchte ich deinen Beitrag nicht unkommentiert stehen lassen. Du bist noch relativ neu hier im Forum, daher ist dir wahrscheinlich noch nicht bekannt, dass hier erstens ein recht laxer Umgangston untereinander besteht und zweitens einige unserer Stammmitglieder (so auch ich) gerne mal mit Ironie oder sogar Sarkasmus spielen. Dies geschieht aber meistens auf eine so charmante Weise, dass sich bisher nur ganz wenige Leute davon angegriffen fühlten. Vielleicht hätte ich einfach mehr Smileys einbauen sollen, aber wie dem auch sei: Sollte ich dir mit meinen Äußerungen zu nahe getreten sein, möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen, es steht nicht in meiner Absicht (Neu-)Mitglieder zu beleidigen oder gar zu vergraulen. Als schuldmildernd für mich möchte ich allerdings einwerfen, dass du hier ja auch gleich einen schönen Einstand hattest: wie es ein anderes Mitglied schon so treffend bemerkte, 'Beitrag 2 und schon Werbung'... Solche Sachen kommen hier nicht ganz so gut an, auch wenn es nicht per Forumsregeln verboten wurde - du hast es ja wenigstens in den richtigen Thread gesetzt und das ist schon mehr, als einige Exmitglieder dieses Forums geschafft haben. ;o) (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Die Antworten und Fragen hier lassen für mich eine gewisse Objektivität vermissen und kommen mir vor, wie von der Gegenseite gesponsert. Der Moderator behauptet und unterstellt, sorry, aber so ist es. Um was geht es denn eigentlich? Soll hier nur etwas schlecht geredet werden? Besser ist es doch immer, man bleibt sachlich, oder?Hmm, ich finde schon, dass ich recht sachlich geblieben bin und nicht etwa beleidigend o.ä., zudem habe ich gar nicht das Produkt als solches "schlecht geredet", sondern bin auf die Unstimmigkeiten bei den hier vollzogenen Vermarktungsversuchen eingegangen. Gesponsert wird hier übrigens kein Anwesender, wir machen das hier alles freiwillig und in unserer unbezahlten Freizeit. Dass ich hier Sachverhalte unterstellte, gebe ich gerne erneut zu, denn genau das hatte ich auch gleich mit dazugeschrieben - es steht dir ja auch frei, dir dieses zu verbitten oder noch besser diese mit Tatsachen zu widerlegen, aber eine Antwort auf meine Frage nach dem Inhalt eurer Anfrage an das BKA bist du uns bislang leider noch weiter schuldig geblieben. (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Diese Reizgasanlage verwendet CS-Reizgas und kein Pfefferspray.Habe ich inzwischen auch auf der Homepage gelesen, in deinem Beitrag stand davon aber nichts. (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Es neutralisiert sich rückstandsfrei und ist, das möchte ich bemerken, nicht brennbar.Gut, über "rückstandsfrei" ließe sich auch noch trefflich diskutieren, aber ich nehme das jetzt einfach mal als gegeben hin. Nicht brennbar ist ein wichtiger Punkt in Hinsicht auf die spätere Wiederbenutzung der Räumlichkeiten, danke für den Hinweis. (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Es gibt eine Audiowarnung, bevor die Anlage Gas freisetzt, und es wird nicht einfach nur die Flasche leer gemacht.Das mit der Audiowarnung hattest du bereits erwähnt (ist auch eine gute Sache, wie ich finde), den Rest des Satzes habe ich mir jetzt nach Besuch der Homepage auch weitgehend erklären können. (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Die Behauptungen, wann etwas unter das Waffengesetz fällt, ist nicht richtig.Dann korrigiere mich bitte mit entsprechenden Hinweisen, wo ich das exakt nachschlagen kann/soll, das machen die anderen Mitglieder bei mir und unseren anderen Mitstreitern ja auch. Jeder kann doch mal einem Irrtum aufsitzen, der durch besseres Wissen schnell korrigiert werden kann. Auch ich (ob nun als Mod oder als ganz normaler User - ich habe hier nur ein Profil) erhebe nicht den Anspruch, alles wissen zu können, sondern formuliere meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen (und wenn ich von irgendwelchen Sachen überhaupt keine Ahnung haben sollte, lese ich nur stumm mit und sage da gar nichts zu). (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Und, aber sicher sind die Anlagen im deutschen Markt, und zwar seit vielen Jahren. Ich empfehle: Hausaufgaben machen und lesen.Stimmt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Das habe ich ja jetzt auch getan und mir ist einiges etwas klarer geworden. Der Tonfall deiner Empfehlung war zwar jetzt auch nicht gerade das Gelbe vom Ei, aber wenn ich schon austeile, muss ich auch mal einstecken können... ;o) Du hättest mich auch einfach nochmal auf den von dir bereits zuvor geposteten Link aufmerksam machen können und/oder einfach den Hinweis geben, dass du keine weitergehenden Fragen beantworten möchtest, bevor sich nicht jeder Interessierte das Linkziel angeschaut und gelesen hat, das hätte selbst ich verstanden. ;o) (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Übrigens, was passiert eigentlich, wenn sich im undurchdringbarem Nebel einer Nebelanlage ein Einbrecher das Bein bricht?Wie ich bereits in meinem ersten Post hierzu erwähnte, passiert dabei wohl im Wesentlichen das Gleiche wie beim von dir beworbenen Produkt: Mögliche Zivilklage mit vermutlich ganz guten Aussichten auf Erfolg durch den Einbrecher gegen den Betreiber der Anlage... (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Für wirklich Interessierte haben wir auch ein Rechtsgutachten (natürlich aus Deutschland).Auch das würde mich (wie auch die Bestätigung des BKA) sehr interessieren, aber bis jetzt kam dazu von dir leider auch nichts. Daher hier nochmal die Bitte nach Lieferung der angepriesenen Gutachten/Bestätigungen/Zulassungen (die BKA-Nr. habe ich inzwischen schon selbst gefunden, danke). (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Ich möchte wirklich nochmal darum bitten sachlich zu bleiben, sonst macht doch so ein Forum keinen Sinn. Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, wenn "elektrickser "das Nebelsystem favorisiert, wird auch seinen Grund haben, sonst wäre der Hinweis zur Website nicht dabei.Sachlich bleiben ist eine gute Sache, ich werden versuchen, auch die Ironie in diesem Thread etwas einzuschränken oder sie zumindest durch Smileys kenntlich zu machen. Und dass jede Person seine eigenen Favoriten hat, liegt doch einzig in den unterschiedlichen gesammelten Erfahrungen - und wenn deine CS-Anlage dein Favorit ist, ist das auch vollkommen in Ordnung! Meine persönliche Erfahrung sagt mir allerdings, dass hinter solch sachlich unvollständigen Werbeaussagen oder Antworten auf Nachfragen, wie du sie bislang gegeben hast, meistens ein sehr schnelllebiger Anbieter steht, der den 'schneller Euro' sucht und seine einmaligen Kunden dann nach dem Kauf schnell im Regen stehen lässt (nochmal ganz deutlich: ich behaupte NICHT, dass es sich bei dir um einen solch dubiosen Anbieter handelt, denn dazu müsste ich über Erfahrungswerte mit deiner Firma verfügen, die ich aber nicht habe!) und die 'gesengte Sau' scheut nun mal das Feuer... (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Vielleicht denkt man auch noch einmal darüber nach, welchen Zweck eine solche Anlage erfüllen soll? Sie soll Einbrecher abwehren und dient dem Schutz von Gütern. Wie rücksichtslos gehen Einbrecher heute manchmal vor, was bleibt, als auch zu solchen aktiven Abwehranlagen zu greifen.Einbrecher abwehren und Güter (und ggf. Personen) schützen sollen auch die mechanischen (idealerweise mit elektronischen Einbruchmeldeanlagen kombiniert) Sicherungen, die ohne Reizstoffe auskommen. Was bleibt, ist eine vernünftige Projektierung der mechanischen und elektr. Sicherunge am und im zu sichernden Objekt, dann kann man in meinen Augen auch locker auf ein Reizgasgerät verzichten... Wer auf solche Sachen steht, soll sich gerne eines zulegen, ich baue solche Geräte jedenfalls schon aus Gründen der eventuellen Haftung gegenüber einem verletzten Einbrecher nicht ein! (03-07-2012 22:50)houseguard schrieb: Vielleicht schreibt hier mal ein Betroffener, dem Einbrecher alles gestohlen und zerstört haben und der nun um seine Existenz bangen muß.Von diesen Leuten habe ich genug in meinem Kunden- und Bekanntenkreis (ihnen passierte es allerdings bereits VOR der Installation von Sicherungsmaßnahmen!) - das sind echte Schicksale, die wirklich bewegen, man glaubt gar nicht, was da alles so hintendran hängen kann, bis hin zu Therapie und Wohnungswechsel. Möglicherweise bekomme ich ja eines Tages mal einen von ihnen überzeugt, hier seine Erfahrungen zu teilen (in anderen Threads gibt es derartige Beiträge von anderen Mitgliedern bereits, auch ich empfehle daher: Hausaufgaben machen und lesen ![]() Und wieder ein viel zu langer Beitrag von mir ![]() VG Olli Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar... Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke! |
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