Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
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07-01-2016, 21:53
Beitrag: #1
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Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Da das Betreten von Wald und Wiese praktisch jedem Bürger erlaubt ist, sehe ich ohne Einfriedung oder Nutzung, z. B. durch Vieh massive rechtliche Probleme auf Dich zukommen.
Die Videoüberwachung außerhalb der Einfriedung war insgesamt anlassunbezogen und stellt für sich schon einen Eingriff in die informative Selbstbestimmung (Bitte für diesen Begriff nicht die Abkürzung aus den Anfangsbuchstaben verwenden. Die sind im moment sehr unbeliebt. Tim) Dritter dar. Bildgebende Maßnahmen, bei denen der Dritte erkannt wird, sind ein NoGo. Wenn, dann nur Bewegungsmelder o. ä., auf denen die Person nicht erkannt wird. Solltest Du nach momentanen Status (keine Einfriedung) auch noch Maßnahmen gegen die "Eindringlinge" in Erwägung ziehen, werden diese schnell zum Bumerang. Du selbst sitzt schneller auf der Anklagebank, als Du denkst. |
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