KfW Förderung D22
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22-02-2016, 19:59
Beitrag: #5
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RE: KfW Förderung D22
Habe den geplanten Profi-Errichter angesprochen auf die Förderung der D22 durch die KfW -hier die Mail-Antwort: "eine 10%ige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen durch die KfW Bank unterliegt Auflagen, die wir bisher wunschgemäß vernachlässigt haben." "Im Detail ergeben sich dann auch gegenseitig ausschließende Funktionen, von bisher praxisnahen und wünschenswerten Funktionsparametrierungen. Wo die bisher hier genanten Regeln einsparende Wirkung haben dürften, werden andere Regeln zur Erfüllung der Falschalarmsicherheit den Materialaufwand erhöhen."... Der Errichter möchte u.a. für die KfW-Projektierung ff Angaben haben: „ … benötigen wir zunächst, einen Grundstück - Grundrissplan, Gebäudeplan, Etagenpläne, Gebäudeseitenansichten mit Nachbarmauer ( Aufstiegshilfen ) und Einträgen der dazugehörigen Höhenangaben sowie dem Winkel ( Steilheit ) der Dachschräge. In den Plänen müssen, Fenster oder Türen die nicht zu öffnen sind angegeben sein, weitere Anmerkungen zu Bedarfsflügel und Glasart (Folie, ohne Folie, Sicherheitsglas, Thermopen) müssen sich im Dokument auch widerspiegeln. Übersenden Sie uns zur KfW - Projektierung bitte oben genannte aktuelle und digitalisierte Pläne in JPG oder BMP Dateiformat, die bei Ausnutzung der optimalen Papierfläche in DIN A3 mindestens mit 300dpi eingescannt wurden oder mit 600dpi in DIN A4.“
Bestehen Auflagen hinsichtlich des Einbaus etc. beim Einsatz der D22 und der Beantragung der Fördermittel? Wie gehen andere Profi-Errichter damit um? ... |
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