WARTUNGSVERTRAG D22
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13-04-2016, 16:12
Beitrag: #4
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RE: WARTUNGSVERTRAG D22
Ich würde nicht die Jahressumme durch den Stundenlohn teilen - falsche Kalkulation.
Abhängig ist der Vertrag u.a. von der Entfernung des Fachbetriebes zum Kunden. Hinzu kommt die Anzahl der Melder und die Art. Ich denke, Bewegungsmelder sind aufwendiger zu kontrollieren als ein Fensterkontakt. Die geschilderten Kosten sind i.O. Wichtig ist es hier jedoch den Umfang klar zu definieren. Daitem gibt 5 Jahre Garantie im Rahmen eine Verlängerung. 2 Jahre ist kein Thema (gesetzliche Regelung) aber was passiert wenn nach z.B. 4 Jahren ein Melder ausgetauscht werden muss (auch innerhalb der gesetzl. Gewährleistung)? Wir haben deshalb diese Kosten dann mit unserem Vertrag abgedeckt - zusätzlich zu einem jährlichen Check (Einstellung etc.). und zahlen nur wenig mehr. Und zum Thema Batteriewechsel: Bei den Rauchmeldern nicht möglich, denn diese müssen nach 10 Jahren generell komplett getauscht werden. Leider wird dies häufig vergessen zu erwähnen. Nach "Findungsphase" nun Daitem D22 gewählt. Weise Entscheidung !! |
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