Sirene per App auslösen
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14-04-2016, 06:43
Beitrag: #29
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RE: Sirene per App auslösen
(13-04-2016 22:39)funkistnichtalles schrieb: Nicht provozieren, sondern Google bemühen. Dein letzter Satz ist dahingehend sehr provokativ. Hier sieht man, dass das Verständnis für Richtlinien so nicht besteht, sondern nach eigenem Gusto hingebogen werden will. Als Errichter sieht die Sache für mich anders aus. Ich muss nach anerkannten Regeln der Technik oder gleichwertig projektieren. Woher ich mein Wissen beziehe, ist mir überlassen. Mache ich Fehler, bin ich angreifbar. Das war keineswegs provozierend gemeint. Danke für den Hinweis auf die VdS Richtlinie, die genaue Regelung hinsichtlich des Verbots des manuell geschalteten lauten Alarms habe ich leider noch nicht gefunden. Die VdS Richtlinie wird von einem privaten Anbieter herausgegeben wird, könnte also meines Erachtens höchstens wie die von Dir genannten TAB indirekt für den Privatmann wichtig werden, wenn Dritte (Bauamt/Versicherung) entsprechende Forderungen stellen. Wie Du schon schreibst, sieht es für Dich als Errichter (Unternehmer) natürlich anders aus, wenn Dein Auftrag lautet, eine VdS konforme Anlage zu errichten. (13-04-2016 23:04)neufre schrieb: [Bei stillem Alarm kannst du hinhalten, diskutieren, besämpftigen und vor allem Zeit gewinnen. Da bin ich grundsätzlich bei Dir. Das setzt aber doch bei Deinem Beispiel auch die Möglichkeit voraus, dass man manuell stillen Alarm auslösen kann. Geht das? Meines Erachtens kann man weder manuell einen stillen noch einen lauten Alarm auslösen. Wenn ich mich irre, bin ich für einen Hinweis dankbar! Natürlich kann ich auch ohne Alarm "hinhalten, diskutieren, besämpftigen", aber ohne Alarm bin ich auf die positive Reaktion des Einbrechers angewiesen. Entschließt er sich dagegen habe ich noch nicht einmal die Chance, dass jemand anders durch einen (ggf. lauten) Alarm hinzugerufen wird und mir hilft. Insgesamt bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Einbrecher - wenn er frei fliehen kann - dies bei Entdeckung baldmöglichst tut. Wenn ich mich also im oberen Stockwerk befinde und den Einbrecher unten höre, könnte ein lauter Alarm dazu dienen, diesen zu vertreiben. Derweil kann ich mich oben einschließen und die Polizei rufen. Wenn ein Einbrecher, der frei fliehen könnte, im Entdeckungsfall nicht flieht, dann hat er bereits den Willen, durch Gewaltausübung einen Raub zu begehen (dann ist es kein reiner Einbruch mehr) und dann wird mir verhandeln oder besänftigen auch nicht mehr helfen. Man hört ja in den Nachrichten, wie brutal die gewaltbereiten Einbrecher/Räuber mit ihren Opfern umgehen. Und hierfür haben sie dann mangels (lautem Alarm) auch jede Menge Zeit. |
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