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Vergünstigungen Versicherungen?
22-01-2019, 20:37
Beitrag: #5
RE: Vergünstigungen Versicherungen?
In dem Moment wo Deine Alarmanlage in irgendeiner Form prämienmindernd berücksichtigt wird, ist sie Bestandteil des Vertrages - was im Umkehrschluss bedeutet: "vergisst" Du (oder Deine Oma) das Scharfschalten, verletzt Du Deine Mitwirkungspflicht und die Versicherung kann (und wird) dies im Schadensfall dankend als Anlass zur Minderung eigener Zahlungsverpflichtungen nehmen.

Ich würde mir überlegen ob es das Risiko wert ist.
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RE: Vergünstigungen Versicherungen? - Funkalarmprofi - 22-01-2019 20:37

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