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Vergünstigungen Versicherungen?
23-01-2019, 10:42
Beitrag: #8
RE: Vergünstigungen Versicherungen?
(23-01-2019 08:28)olfiHH schrieb:  aber hat man die Pflicht nicht generell - ...?

Nein hat man nicht.

Das machst Du ja freiwillig und Du kannst Art und Umfang frei wählen ... und wenn Du der der Meinung bist, dass Du Dein System zum Beispiel nur Dienstag und Donnerstag benutzen willst, dann ist das so und keiner kann was dagegen tun.

Auch ein abschliessbarere Fenstergriff muss nur abgeschlossen sein, wenn es Deine Versicherung fordert - manchmal steht so etwas auch ganz allgemein im "Kleingedruckten". Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen, da könnte dann stehen: abschliessbare Fenstergriffe (sofern vorhanden).

Wenn Du aber keine Auflage hast, oder in den Bedingungen nichts dergleichen steht und aus persönlichen Gründen (weil Du zum Beispiel keinen Schlüssel mehr hast und darum nicht mehr aufschliessen könntest) nicht abschliesst, dann kann die Versicherung nichts machen. Deine Mitwirkungspflicht beschränkt sich dann in der Regel auf einfachen Verschluss.
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RE: Vergünstigungen Versicherungen? - Funkalarmprofi - 23-01-2019 10:42

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