Fensterschutz nach DIN 18104/1 und dann?
|
17-02-2018, 11:29
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Fensterschutz nach DIN 18104/1 und dann?
Abwesenheit darf nicht durch erkennbare Verschlossenheit dargestellt sein sondern es muss die Atmosphäre einer unerreichbaren Anwesenheit suggeriert werden.
Einer der häufigsten Planungsfehler ist dass die Leute alles runterfahren und somit dem Täter ein einschätzbares Bruchobjekt anbieten. Mit den Schlagwörtern; abwesend, ungestört, Zeitpunkt der Wiederkehr des Eigentümers. Die Darstellung einer unerreichbare Anwesenheit wird durch einzelne Zimmerbeleuchtung Dauer- und Zufallgesteuert, wenn möglich im OG, TV Simulator, eingeschaltetes Radio in Fensternähe im EG, Audiofiles von Küchenmaschine, Staubsauger und Kinderlärm, abgeschaltete Türklingel u.s.w. erreicht. Dies alles bringt einen Fremden in die Fragezeichenposition. Er kann das Objekt, die Anzahl der Personen die sich im Haus befinden und ob er von einem einzelnen doch noch bemerkt wird, oder schon ist, nicht mehr einschätzen. Somit sind jetzt plötzlich zu viele unbekannte Variablen in der Bruchgleichung und es ist nicht mehr möglich einen gemeinsamen Nenner zu finden. Daher wird diese Klientel von der Abteilung „Blitzbruch für zwei Hände voll irgendwas“ erstmal abziehen. Das ist aber jetzt nur eine Sorte von Einbrechern wohl gemerkt. Der Rest kommt mit den Jahren auch noch. Nur die Klopfen dann ganz anders an das kannst mir glauben. .. Zum Thema Rolladensicherung, Ja hat Sinn. Nur ich würde die Rolläden nicht zwingend einbinden. Wenn offen dann offen wenn zu dann zu. Soll heissen: Die Melder werden daher nur im geschlossenen Zustand des Rolladens in die Alarmierung eingebunden und ansonsten isoliert. Was natürlich auch noch geht heute ist den Rolladen automatisch zu schließen wenn jemand die Intimsphäre der Fassade verletzt. Das zeigt auch eindeutig mit der Aussenlichtsteuerung du bist erkannt und nicht erwünscht. Was bei der ganzen Sache auch oft übersehen wird ist die Stellung der Alarmanlage in der ganzen Sicherungskette. Nicht vergessen: Die Alarmanlage macht nur Alarm. Mehr nicht. Sie solll so rasch wie möglich eine Zustandsänderung an Objekt erkennen und weiterleiten. Den Bruch wird sie nicht unbedingt verhindern wenn die Aggressivität des Täters entsprechend groß genug ist. Darum brauchst du Material (zum Beispiel geprüfte RC Fenster ) welches dir zwischen der erstmaligen Alarmierung und dem möglichen Durchstieg so viel Zeit verschafft, dass du zwischenzeitlich mit dem Eintreffen des Wachdienstes oder der Polizei rechnen kannst, und oder mit der Familie einen Panikraum aufsuchen kannst. Aber auch nur einfach entspannt die Saiga durchgeladen hast. Auch ein Einbrecher rechnet mit der Zeit ab dem Bruch bis zum Verlassen des Objektes plus eine Fluchtminute. Wenn da bis zum Durchstieg zu viel an Zeit dahinschwindet bleibt er erfolglos und du am Leben. Zum Abschluss noch was zu den Beratern 7 Jeder Berater hebt einen Rat hervor, / aber mancher erteilt nur für sich selbst Rat. 8 Hüte dich vor dem Ratgeber! / Erkenne zuerst, was sein Vorteil ist – denn er wird für sich selbst beraten 11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
|||
|
Möglicherweise verwandte Themen... | |||||
Thema: | Verfasser | Antworten: | Ansichten: | Letzter Beitrag | |
Wenn Wohnungstür geöffnet wird, dann Benachrichtigung zum Handy | Jenssen | 13 | 1.979 |
08-10-2023 19:54 Letzter Beitrag: peteralarm |
|
Magnetschalter und was dann | Frettchen | 19 | 11.772 |
04-01-2019 17:21 Letzter Beitrag: Frettchen |
|
EMA nach DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) für EFH | Hunter | 7 | 10.350 |
07-08-2015 09:01 Letzter Beitrag: Hunter |
|
Welche Anforderung DIN VDE 0833-T3 Grad 2 oder 3 | eabe | 12 | 7.684 |
01-05-2015 20:48 Letzter Beitrag: evertech |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste