Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
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01-07-2016, 23:29
Beitrag: #1
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Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hallo liebe Forummitglieder!
Ich brauche ihren guten Rat bezüglich eines Problems mit dem Errichter. Vor ca. 2 Monaten habe Jablotron 100 bei uns durch einen zertifizierten Errichter einbauen lassen. Vor der Auftragsvergabe hat derjenige einen 24 Stunden Service und eine professionelle Installation versprochen. Sollte irgenwas nicht funktionieren, würde er eine schnelle Abhilfe schaffen! Bereits nach der Auftragsausführung hat sich sein Ton sich sofort geändert. Er hat sich führchterlich geärgert, dass seine Rechnung erst nach einer Woche bezahlt wurde!!! Kurze Zeit nach dem Einbau traten bei uns erste Fehlalarme über den Garagenmelder JA-150M. Der Errichter versuchte erstmal die Fehlalarme über eine Fernwartung zu becheben. Später schob er das Problem auf angebliche Funkstörungen in der Nachbarschaft. Auf mein Verlangen letztendlich den Melder auf Gewährleistung zu tauschen, schlug er mir erstmal weitere Arbeiten vor, um einen weiteren Funkmodul im Haus einzubauen. Dies selbstverständlich gegen volle Bezahlung. Auf meine erneuerte Aufforderung das kaputte Modul vor Ort zu tauschen, verlangte erstmal sämtliche Kosten (seine Anfahrt, Ersatzteil, Versand und Einbau) in Zusammenhang mit dem Modultausch erstmal vorzustrecken. Sollte der Jablotron die Reklamation anerkennen, würde ich das Geld von dort erstattet bekommen. Von einer Gewährleistung wollte er nichts mehr hören und schickte mir eine Auftragsbestätigung zwecks Bezahlung per Vorkasse. So eine Dreistigkeit habe ich bisher nicht erlebt! Ich habe ihm eine Brief mit Mangelrüge und einer Fristsetzung zugeschickt. Bisher erfolgte Reaktion von ihm. Ich bin so verärgert, dass ich die ganze Sache bus zum Gerichtsstreit inkl. Presse hochtreiben will. Koste was es wolle! Was denkt ihr darüber? Ist der Errichter verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungsfrist alle Mängel zu behenben? Jablot verspricht eine erweiterte Gewährleistung von 5 Jahren! Muss der Errichter auf mein Verlanen das Errichtpasswort herausgeben? Denn eine Kundenbeziehung auf dieser Basis scheint mir künftig nicht mehr möglich zu sein? Was kann ich unternehmen, wenn er trotzdem stur bleibt und nicht reagiert auf meine Aufforderung? P.S. Denjenigen, der bei uns als Errichter tätig war, bitte ich von Ratschlägen abzusehen! Als aktiver Forumsmitglied wird er sicher meinen Beitrag sehen! Seine Ratschläge interressieren mich sowieso nicht! |
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