Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
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02-07-2016, 09:40
Beitrag: #5
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RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hm, das klingt ja erstmal gar nicht gut.
Einiges haben meine Vorredner ja schon gesagt- daher mal der Reihe nach ... (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Er hat sich führchterlich geärgert, dass seine Rechnung erst nach einer Woche bezahlt wurde!!! Ein Zahlungsziel wird doch bei der Auftragsvergabe klar definiert - eigentlich kann es da nur Gemecker geben, wenn sich nicht daran gehalten wird. Sollte keine Zahlungsvereinbarung getroffen worden sein, halte ich sogar 14 Tage für akzeptabel. Anders sieht es aus, wenn für eine sofortige Bezahlung entsprechende Nachlässe vereinbart wurden, dann heisst es: Ware gegen Geld (in dem Fall: Überweisung des Betrages am Tag der Übergabe, spätestens jedoch am nächsten Tag). (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Kurze Zeit nach dem Einbau traten bei uns erste Fehlalarme über den Garagenmelder JA-150M. Definiere doch mal bitte "Fehlalarme". Meinst Du Alarmauslösungen (Einbruch oder Sabotage) ohne erkennbaren Grund oder meinst Du technische Störungen (z. B. die o. a. "Funkprobleme")? Bei ersterem könnte tatsächlich ein technischer Defekt in der Komponente die Ursache sein und Dir wäre mit einem Austausch der Komponente sehr wahrscheinlich geholfen ... sollten es aber Funkprobleme sein, dann wird auch eine neue Komponente das Problem nicht lösen - in diesem Fall müsste man schauen, was es für ein Problem ist. Wenn einfach nur die Verbindung abreisst, dann erstmal das Funkmodul aus der Zentrale rausnehmen und daneben legen. Sollte das Problem dann weg sein, kann man sich um eine entsprechende "optisch akzeptable" Lösung bemühen. Reicht das nicht, muss man ein zweites Funkmodul via Buskabel anschliessen und dieses dann entsprechend dicht an den betroffenen Melder bringen. Das ist dann natürlich auf Grund nicht vorhersehbarer Probleme gebührenpflichtig - allerdings wird ein seriöser Errichter hier offen für eine kulante Lösung sein. Sollten aber fremde Funkanwendungen der Grund für die Probleme sein, dann kann man dem Errichter höchstens den Vorwurf machen, dass er Dich nicht darauf hingewiesen und Dir eine entsprechende Alternative mit Mehrfrequenztechnik angeboten hat. In diesem Fall wird die Lösung schwieriger ... und endet meist mit dem abschalten bzw. deaktivieren der entsprechenden Überwachungsfunktion Deiner Zentrale Aber egal was es ist - in keinem der Fälle kann man das Problem via Fernwartung lösen. (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Auf meine erneuerte Aufforderung das kaputte Modul vor Ort zu tauschen, verlangte erstmal sämtliche Kosten (seine Anfahrt, Ersatzteil, Versand und Einbau) in Zusammenhang mit dem Modultausch erstmal vorzustrecken. Also ist er sich offenbar sicher, dass das Modul nicht defekt ist und er das Teil beim Versuch der Reklamation bei Jablotron (resp. seinem Distributor) postwendend zurückbekommt. Das spräche eher für den zweiten Teil meiner obigen Prognose ... und dann bringt es Dir gar nichts auf einem Austausch zu bestehen. Ihr solltet einen Termin vereinbaren und das Problem vor Ort lösen. (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Ich habe ihm eine Brief mit Mangelrüge und einer Fristsetzung zugeschickt. Der absolut korrekte Weg wenn der Errichter nicht reagiert. (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Ist der Errichter verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungsfrist alle Mängel zu beheben? Ja. (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Muss der Errichter auf mein Verlanen das Errichtpasswort herausgeben? Grundsätzlich ja - ich würde mir das aber vom Kunden unterschreiben lassen, denn ab diesem Zeitpunkt könntest Du als "Nichtfachmann" in der Konfiguration der Anlage schwere Schäden anrichten und darum entlässt Du ihn (zumindest teilweise) aus diesem Teil der Haftung / Gewährleistung (gilt natürlich nicht für die grundsätzliche Funktion der Komponenten). (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Ich bin so verärgert, dass ich die ganze Sache bus zum Gerichtsstreit inkl. Presse hochtreiben will. Koste was es wolle! Da sich die Presse wohl kaum für diesen Fall interessieren dürfte und in den sozialen Netzwerken aus einer solchen Kampagne sehr schnell ein "Rufmord" oder eine "Persönlickeitsrechte verletzende Debatte" entstehen kann (die dann für Dich zum Problem werden würde), bleibt Dir in diesem Fall nur noch der Weg über einen Sachverständigen und einen Richter oder eine andere Schlichtungsstelle. (01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb: Denjenigen, der bei uns als Errichter tätig war, bitte ich von Ratschlägen abzusehen! Als aktiver Forumsmitglied wird er sicher meinen Beitrag sehen! Seine Ratschläge interressieren mich sowieso nicht! Eigentlich schade - denn an dieser Stelle bekämen wir auch mal "die andere Seite" zu hören ... wie weiter oben schon geschrieben wurde: (02-07-2016 08:39)keinbruch schrieb: Wie dem auch sei. Den konkreten Fall zu bewerten ist unmöglich, wenn man nicht beide Seiten anhört und alle Fakten kennt. Wäre natürlich schön, wenn Du uns hier weiter auf dem laufenden hältst ... und die (technische) Ursache und deren Behebung hier postest. |
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