Erstinstallation / Neuanschaffung Videoüberwachung EFH
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15-12-2016, 09:48
Beitrag: #1
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Erstinstallation / Neuanschaffung Videoüberwachung EFH
Guten Morgen,
möchte gerne euren Rat einholen für ein geplantes Projekt. Ziel: Videoüberwachung unseres Privatgrundstückes mit Einfamilienhaus, Erwartung: Abschreckung, ein sicheres Gefühl haben (sicher sein ist eine andere Baustelle), Videomaterial haben falls mal etwas passieren sollte, Ist Situation: Einfamilienhaus quadratisch (10x10m) mit Doppelgarage an einer Seite, Zeltdach, Überstand je Seite ca. 0,6 m. Höhe wenn Kameras an Dachboard montiert würden ca. 6 m. Vor dem Haus ca. 12m bis Gehweg, seitlich zu Nachbarn 3-4 m, hinter dem Haus ca. 30-35 m. Hinweis: es soll / muss nicht der gesamte genannte Bereich überwacht werden, es reicht ein Nahbereich um das Haus. Es soll nicht ausserhalb des eigenen Grundstücks überwacht werden. Zugang über Dachboden zu allen Dachseiten möglich. Strom und Netzwerk von Dachboden bis in Keller vorhanden. Falls von Interesse: NAS Zyxel 325, 1 Gigbit LAN, 24port Switch (kein POE) Falls ich bei den Angaben etwas Wichtiges unterschlagen haben sollte bitte nachfragen. Budget: 1.500 Euro, ggf. nach und nach Aufstockung der Kameras?! Bin auf eurer Ratschläge bzw. Empfehlungen sehr gespannt |
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15-12-2016, 10:24
Beitrag: #2
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RE: Erstinstallation / Neuanschaffung Videoüberwachung EFH
Moin.
Generell nur kurz der Hinweis, dass öffentlicher Raum (Gehweg, Straße) oder Teile eines Nachbargrundstückes keinesfalls aufgezeichnet werden dürfen. Und ein Hinweisschild auf die installierten Kameras am Gartentor ist ebenfalls sinnig. Da bitte rechtzeitig ("proaktiv") mit der Nachbarschaft locker ins Gespräch kommen und eindeutige Signale senden, dass ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt wird. Wenn Du hier im Forum suchst, findest Du einige Fälle, wo dann von Nachbars Anwalt Post in Deinem Briefkasten flattert. Das bitte nicht unterschätzen. LG Jörg |
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15-12-2016, 10:38
Beitrag: #3
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RE: Erstinstallation / Neuanschaffung Videoüberwachung EFH
Danke für den Hinweis.
Nachbarschaft stellt kein Problem dar, ist geklärt und es ist auch nicht geplant, ausserhalb des eigenen Grundstücks aufzunehmen. |
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