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Kamera in Gartenlaternengehäuse betreiben
16-06-2017, 13:19
Beitrag: #1
Kamera in Gartenlaternengehäuse betreiben
Hallo zusammen,

ich möchte mein Haus von außen mittels Netatmo-Presence-Kameras überwachen.

Ursprünglich hat der Kamera-Hersteller vorgesehen, dass die Kameras als Wandleuchte direkt am Haus angebracht werden.
Ich möchte aber, dass die Kameras das Haus im Visier haben. Entsprechend müssen die Kameras also in meinem Garten mit „Blickrichtung“ zum Haus aufgestellt werden. Ich möchte dazu keinen (Kamera)-Mast aufstellen, da dies das Erscheinungsbild meines Gartens stören würde.

Ich habe mir nun überlegt, die Kameras einfach in eine Gartenlaterne (statt einem Leuchtmittel) einzusetzen.
Technisch sollte dies kein Problem sein (die Kameras benötigen nur einen Stromanschluss und stellen die Verbindung zum Server via Wlan her).

Die Glasscheibe der Laterne würde ich ggf. entfernen, damit das Kamerabild nicht reflektiert wird. Platz wäre im Lampenschirm auch ausreichen vorhanden.

Ich will einfach keinen Kameramast im Garten haben… und mit einer Laterne (ca. 220 cm hoch) würde man zumindest auf den ersten Blick nicht vermuten, dass mein Haus videoüberwacht wird.

Hat denn so was schon mal jemand gemacht oder kann mir jemand Tipps / Hinweise zu meinem Vorhaben geben?

Vielen Dank im Voraus und Gruß

Schutzschi
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16-06-2017, 14:37
Beitrag: #2
RE: Kamera in Gartenlaternengehäuse betreiben
(16-06-2017 13:19)Schutzschi schrieb:  Ich will einfach keinen Kameramast im Garten haben… und mit einer Laterne (ca. 220 cm hoch) würde man zumindest auf den ersten Blick nicht vermuten, dass mein Haus videoüberwacht wird.
Trotzdem musst Du darauf hinweisen.

Lutz
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16-06-2017, 14:43
Beitrag: #3
RE: Kamera in Gartenlaternengehäuse betreiben
Danke, das ist mir klar... auch wenn ich es nicht verstehe, da der von der Kamera überwachte Bereich "umfriedet" ist. Aber in Deutschland geht es ja leider zunehmend mehr um Täter- als um Opferschutz. Huh

Reicht dazu eigentlich ein Hinweis am Eingang zum Grundstück? Die Leute, die man nicht bei sich haben will, springen ja auch mal gerne über einen Zaun und konnten dann ja gar nicht den Hinweis mit der Videoüberwachung sehen...
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19-06-2017, 11:28
Beitrag: #4
RE: Kamera in Gartenlaternengehäuse betreiben
(16-06-2017 14:43)Schutzschi schrieb:  Danke, das ist mir klar... auch wenn ich es nicht verstehe, da der von der Kamera überwachte Bereich "umfriedet" ist. Aber in Deutschland geht es ja leider zunehmend mehr um Täter- als um Opferschutz. Huh

Reicht dazu eigentlich ein Hinweis am Eingang zum Grundstück? Die Leute, die man nicht bei sich haben will, springen ja auch mal gerne über einen Zaun und konnten dann ja gar nicht den Hinweis mit der Videoüberwachung sehen...

Du musst nur informieren, wenn du "öffentlich zugängliche Räume" beobachtest. Wenn du AUSSCHLIEßLICH den umfriedeten Teil des Grundstücks (keine Nachbarn, keine Straße, kein frei zugänglicher Eingangsbereich) aufnimmst (und aufnehmen kannst), kannst du da machen, was du und die anderen Bewohner wollen.

Wenn du öffentlich zugängliche Räume beobachten willst, ist die Information der Betroffenen aber dein kleinstes Problem.

http://bit.ly/2tE07nZ
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