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Alles was Recht ist? Überwachung von öffentlichen Bereichen.
02-06-2013, 17:33
Beitrag: #4
RE: Alles was Recht ist? Überwachung von öffentlichen Bereichen.
Hallo,

(02-06-2013 00:01)sandinderhand schrieb:  Ist es einfach so jedem erlaubt mal eben so einen Infrarotstrahler zu installieren, der in öffentliche Bereiche wirkt?

Ja, warum nicht. Von diesem Licht geht keine Gefährdung aus. Das Licht blendet nicht und beschädigt auch bei längerer Einwirkung keine Fahrzeucge und Personen.
Auch werden keine Rechte Dritter eingeschränkt. Hier sehe ich keinen Grund warum er das nicht machen darf.

Zitat: Was kann ich tun? Den entsprechenden Landesdatenschutzbeauftragten einschalten?

Bitte dies jetzt nicht falsch verstehen. Das ist keine SATIRE. Durch das Licht werden deine Rechte nicht beeinträchtig und das du dich beobachtet fühlst, daran wird weder Polizei noch ein Landesschutzbeauftragter etwas ändern können.

Ist dort aber in der Tat eine Kamera installiert, dann darf diese nur den privaten Teil des Grundstückes abdecken. Durch entsprechende Ausrichtung oder durch den Einsatz von Privatcymasking wird dies gewährleistet. Das Licht darf diese Grenzen sicher überschreiten.

Sollte aber eine Videoüberwachung von dir dadurch geblendet werden, muss man dies wieder im Einzelnen klären.

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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RE: Alles was Recht ist? Überwachung von öffentlichen Bereichen. - timbaum - 02-06-2013 17:33



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