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Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
10-11-2015, 20:46
Beitrag: #9
RE: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
(10-11-2015 20:11)acca schrieb:  Kann man nicht einfach beim Verkauf / Installation einer Funk-EMA über eine AGB oder eine Einverständiserklärung die Haftung für eine Nicht-Auslösung der Alarmanlage im Einbruchsfall ausschliessen ?

Aber klar, das würdest du ja auch problemlos bei deinem Elektriker oder Gas-Wasser- Heizungsbetrieb der dein Haus installiert hat machen. Oder?
Alles super macht was ihr wollt. Wenns raucht und knallt sei es drum. Egal ob ein Toter ihr habt nichts zu verantworten. Fragt sich dann der Meister;" Warum ich hab gelernt?" Du wirst es nicht glauben, auch bei einer nicht funktionierenden Alarmanlage kann es Tote geben. Stichwort Überfall oder Brandmelder.
Mann oh Mann, egal ob rosa Kontaktlinsen oder rosa Brille. Das Zeugs muss weg. Mach dich mit der Realität vertraut. Die Gewerbeordung ist doch dafür geschaffen um dem Konsumenten ein entsprechendes Fachniveau zuzusichern. Gehört wohl etwas entstaubt aber ansonsten passt es schon so.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
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RE: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ? - evertech - 10-11-2015 20:46

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