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Supervisionsstörung
05-01-2016, 16:39
Beitrag: #41
RE: Supervisionsstörung
Habe immer noch Probleme mit dem Garagenmelder (aber nur mit diesem). Die Signalstärke laut Anlage schwankt extrem. Wir waren mehrere Tage in Urlaub und hatten laut Log eine Supervisionsstörung über eine Stunde, d.h. kein Empfang vom Melder. Einen Tag später zeigt er eine Stärke von 5 bis 7 an. Während ich das schreibe schwankt die Anzeige von 5 bis 7!
Was erzeugt die starken Schwankungen? Wie gesagt es war keiner im Haus, Heizung, Kühlschrank laufen gleichmäßig. Außer unserem W-LAN sind nur die Nachbarn mit minimale Stärke sichtbar. Meist ist der schwächste Empfang Nachts (so 2 bis 4 Uhr).
Wie will ein Errichter das vorher messen? Da sähe es gut aus und kurze Zeit später ist kein Empfang mehr.
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05-01-2016, 19:32
Beitrag: #42
RE: Supervisionsstörung
Hallo isisger

Der Errichter hat zBsp. die ABUS 868MHz LCD-Funk-Testbox FU3801.
Damit kann man bei schwierigen Objekten ein 24h Test durchführen.
Die Veränderungen des Signales kann mehrere Ursachen haben.
Meist macht es aber kein Sinn, lange nach der Ursache zu suchen.
Behebe doch das Problem mit einem Repeater.
Damit kannst du das Signal von dem Melder und umliegende Melder verstärken.
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20-02-2016, 10:46
Beitrag: #43
RE: Supervisionsstörung
Hallo Leute,
ich muss mich nach dem Durchlesen dieses threads nun auch einmal melden.
Wir hatten uns im Mai 2015 auch von einem Facherrichter eine Secvest FUAA50000 mit diverses Meldern installieren lassen. Der Errichter hatte von uns eine genaue Beschreibung bei einer Begehung erhalten was die Anlage können muß. Unser Errichter antwortete daß das alles kein Problem ist. Bei der Einrichtung der Anlage sah ich schnell daß der Errichter mit der Einrichtung überfordert war da nichts auf Anhieb klappte. Nach ein paar tagen des herumwurschtelns bzgl. SIP Einrichtung etc. sollte nun alles gehen.
Leider war das nicht so denn folgende Probleme bestanden:

- Signalstärken zweier Funkmelder im Obergeschoss ca. 15m entfernt fielen immer wieder auf (0). Dadurch wurden immer wieder Supervisionmeldungen ausgelöst.
- bei Einbruch oder Wasserschaden wurden alle Meldungen mehrfach und vertauscht gesendet.
- Der Plegenotruf und Wassermelder löste nur ein 30 sekunden langes piepsen an der Anlage aus und das war es. Antwort des Errichters "das kann man nicht anders machen"
- etc.

Nach langem herumprobieren wurde dann Abus kontaktiert und einiges behoben.
Auch installierte man einen Repeater und seitdem sind diese Supervisionmeldungen nicht mehr aufgetaucht.

Nach 6 Monaten herumwurschteln und nur durch Androhung des Rechtsweges kam der Errichter und hat das Online mit Abus dann so eingestellt wie es sein sollte. Die Anlage lief nun so wie es auch anfangs zugesagt wurde.

Im November 2015 ging dann plötzlich morgens gegen 11:00, zum Glück nur intern wegen der eingestellten Schutzzeit" der Pflegenotruf los. In der Hoffnung daß das nur ein Ausnahmefall ist habe ich den Alarm unterbrochen.

Mitte Dezember 2015 dasselbe jedoch mitten in der Nacht. Da die Schutzzeit auf 1 Minute eingestellt ist muß ich innerhalb dieser Zeit den Alarm quittieren sonst wird mein Nachbar angerufen!

Mitte Januar 2016 nun auch wieder mitten in der Nacht eine Alarm an der Zentrale.
In der dazu verschickten email Stand ganz oben daß es ein Wasserschaden ist aber weiter unten im Text steht Supervisionmeldung Terasse. Dieser Melder ist gerade mal 10 Meter von der Zentrale entfernt und hat freie sicht.

Ihr könnt Euch sicher vorstellen daß es nicht gerade schön ist jeden Monat einmal mitten in der Nacht wegen solch einem Mist aus dem Schlaf gerissen zu werden. Ich habe vor einer Woche meinen Errichter davon in Kenntnis gesetzt mit der Bitte das mit Abus zu klären und abzustellen. Leider habe ich nach fast 1 Woche noch nicht einmal eine Antwort ob da überhaupt etwas unternommen wird.

Ganz ehrlich gesagt habe ich diesen Schritt zur Installation dieser Anlage schon mehrfach bereut und würde mir einen Rückbau auf eine rein mechanische Variante wünschen.

Kann mir jemand sagen ab wann die Gewährleistung beginnt. Ab installation oder ab Fertigstellung bzw. Bezahlung der Letzten Rechnung?
Der Errichter hat das Paßwort für den Admin Zugang und deshalb kann ich auch keine Funkstärken etc. einsehen. Ich gehe davon aus daß er mir dieses Paßwort nach Ablauf der Gewährleistung übermitteln muß, oder?


Werner
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20-02-2016, 12:12
Beitrag: #44
RE: Supervisionsstörung
Ich denke, da können wir hier auch nicht helfen. Dein Glück im Unglück ist ja, dass das alles über eine Fachfirma gelaufen ist. Hättest Du es selbst vermurkst ständest Du jetzt da.

So aber kannst Du dem Errichter auf die Füsse treten. Woran diese Probleme genau liegen ist schwer zu beurteilen. Hat er vor Installation eine Funkmessung durchgeführt? Wie bist Du an die Firma gekommen? Ist es ein Facherrichter oder eher so ein Schlüsseldienst etc.

Das Passwort hilft Dir auch nicht. ER muss das hinbekommen. Hast ihn ja bereits nachbessern lassen. Ich würde einfach eine angemessene Frist zu Behebung der Mängel setzen. Wenn es dann nicht läuft würde ich zurücktreten und jemand anderes ranlassen. Würde auch mal Abus über den Sachverhalt schriftlich in Kenntnis setzen, damit die wissen, was die Jungs draussen so verzapfen, evtl können die ja auch was erreichen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück!
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20-02-2016, 12:25
Beitrag: #45
RE: Supervisionsstörung
(20-02-2016 12:12)keinbruch schrieb:  ...Ist es ein Facherrichter ...
Das bezweifle ich, wenn die Tatsachen so sind, wie hier geschildert. Sollte es aber doch wirklich einer gewesen sein, könnte man tatsächlich Direktkontakt mit ABUS aufnehmen.

Zumindest die Richtigkeit der ausgelösten Alarmmeldungen hätte man aber auch gleich nach Installation testen können / müssen. Warum ist das nicht geschehen? Das mit den Supervisionsstörungen kann natürlich durch irgendwelche Veränderungen am / im Objekt auch später aufgetreten sein.

Hat die Zentrale den aktuellen Softwarestand?

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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20-02-2016, 16:21
Beitrag: #46
RE: Supervisionsstörung
Hallo,
diese Firma wurde mir durch eine Analyse vorort von der Polizei empfohlen jedoch nur für mechanische Sicherungssysteme. Diese Firma vertreibt aber auch Abus Alarmsysteme aber eine Recherche über die Händlersuche bei Abus zeigte keine Auflistung dieser Firma!
Es wurde am Anfang keine Funkmessung durchgeführt. Erst nach einigen Monaten wurde eine Funkmessung durchgeführt die aber keine negativen Auffälligkeiten brachte. Wie gesagt ist es nun fast 1 Woche her als ich die Firma in Kenntnis gesetzt habe jedoch noch keine Reaktion. Da ich im Dezember die restlichen 20%, die ich zurückbehalten habe, bezahlt habe ist auch kein Druckmittel mehr da.

Bzgl. Testen nach der installation war nix. Die haben jedes mal das eingestellt was nicht ging und getestet. Das Problem war nur daß dann dafür etwas anderes wieder nicht ging! Die Firma hatte zwar, so wie es mir mitgeteilt wurde, Lehrgänge zur Secvest gemacht aber ist man dann auch Zertifizierter Abus Errichter?
Ich glaub nicht onst würde ich diese Firma bei Abus ja finden!

Ich denke da die Firma nicht als Errichter eingetragen ist werde ich auch bei Abus nichts erreichen!

Der aktuelle Softwarestand wurde im Dezember aufgespielt und ist v1.00.02

Kann man jetzt noch zurücktreten?
Wenn ja, wie würdet ihr das angehen?

Werner
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20-02-2016, 17:48
Beitrag: #47
RE: Supervisionsstörung
Hallo Wegei,

mach Deinem Errichter Druck, solangeDu noch innerhalb der Gewährleistung bist. Ein Seminar zu Secvest mach Dich noch nicht zum "ABUS-Gefa" (geprüfter Errichter für Alarmanlagen) und das Gefa -Saminar macht Dich auch nicht zum Profi.

Zum Profi machen einen nur, viele Erfahrungen, die Dir kein Seminar beibringt. Weiterhin macht einem zum Profi, wenn man keine Kunden im Stich läßt, wenn es Probleme gibt, sonder diese gelöst werden.

Beispiel aus Berlin, 3 Jahre laufender löst plötzlich öfter Alarm aus.
Ursache: Wetterstation wurde am Fenster errichtet, die 868 Mhz nutzte.

Weiteres Beispiel:
Fernbedienung läuft von Außen 10m Luftlinie entfernt von der Zentrale bei korrekten Einstellungen oft nicht. Ursache waren viele störende Frequenzen. Nur mittels Repaeter und später verbesserter Fernbedienung und zwei Fahrten HH-Berlin war das Problem zu lösen.

Bin auch kein Gefa, meine Anlagen laufen aber, weil ich schnell aus meinen eigen Fehlern gelernt habe. 30 Jahre elektrotechnische Erfahrung helfen. Nicht jeder "ABUS-Schlosser" mit Seminarerfahrung kann da mithalten.
Also schriftlich auffordern die definierten Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen.

Die Gewährleistung fängt mit dem ordentlichen Abnahmeprotokoll an.
Liegt keine Abnahmeprotokoll vor, gilt das Datum der Fertigstellung und Übergabe der Anlage.

LG megagramm

AK Engineering

Sicherheitstechnik Energietechnik Haustechnik Thermografie
für Hamburg und Umgebung

Errichter für die Systeme von Jablotron, Telenot und ABUS
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21-02-2016, 13:25
Beitrag: #48
RE: Supervisionsstörung
Hallo megagramm,
Danke für Deine Antwort.
Ein Abnahmeprotokoll gibt es leider nicht. Die Anlage wurde im Mai 2015 installiert und im Dezember 2015 wurde durch mrine Androhung des Rechtsweges mittels Einschreiben die Anlage fertiggestellt. Danach habe ich die zurückbehaltenen 20% des Rechnungsbetrages überwiesen.

Werner
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21-02-2016, 22:34
Beitrag: #49
RE: Supervisionsstörung
(20-02-2016 16:21)wegei schrieb:  Hallo,
diese Firma wurde mir durch eine Analyse vorort von der Polizei empfohlen jedoch nur für mechanische Sicherungssysteme. Diese Firma vertreibt aber auch Abus Alarmsysteme ...
Diese Anlagen haben wir hier in Hamburg auch gesehen. Bilder von dem, was die von der Polizei empfohlenen ABUS Händler (Mechanik) da beim Kunden geleistet und abgeliefert haben, lässt einen schnell das ABUS Schild vom Auto kratzen, um nicht mit denen in einen Topf geworfen zu werden.

Aber es ist Dein gutes Recht, zu verlangen, das eine Anlage das macht, was vereinbart war und bezahlt wurde. Ist da was nicht in Ordnung, würde ich mich schon zu wehren wissen!

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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21-02-2016, 22:42
Beitrag: #50
RE: Supervisionsstörung
Hallo Wegei,

ABUS hat sogar vorgefertige Abnahmeprotokollmuster. Die nimmt ein seriöser Errichter schon alleine zu seinem eigenen Schutz, damit alles was gebaut wurde eindeutig definiert ist, damit es im Nachhinein keine Diskussionen. Hier gehören Hinweise und Emfpehlungen hinein, wenn man von VDE Normen abweicht. Weiterhin gehört der Hinweis auf Wartungen oder die Abmachung eines Wartungsvertrages dazu.

Bei Dir ist es also eine stillschweigende Abnahme nach Fertigstellung. Da Du schon schriftlich mit dem Errichter kommunizieren mußtest, sind die Mängel schriftlich anzumelden und eine angemessene Frist zu setzen, in der die Mängel beseitigt werden müssen.

Die Gewährleistung sollte zwei Jahre sein. Die gehen schnell rum, wenn man sich streitet.

Erzähl doch mal was über den Umfang der Komponenten und die Konstallation.

LG megagramm

AK Engineering

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22-02-2016, 12:18
Beitrag: #51
RE: Supervisionsstörung
Ganz einfach:

- Schriftlich auf die Mängel hinweisen und eine Frist zur Beseitigung setzen (angemessen, ca. 2 Wochen max)
- wenn Frist verstrichen, ohne das was passiert, eine zweite, letzte Frist setzen
- wenn dann immer noch nichts passiert, dann zwei Varianten
a) vom Vertrag zurücktreten (würde aber bedeuten, dass alles rückgebaut werden muss) oder
b) jemanden anderes suchen, der es in Ordnung bringt und die entstandenen Kosten der ersten Firma aufdrücken (mein Favorit, solange die Firma noch nicht Pleite ist)

Ich würde auf die Variante b) übrigens hinweisen, um dem mal so richtig Druck zu machen.
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22-02-2016, 20:57
Beitrag: #52
RE: Supervisionsstörung
Danke ich werde das morgen angehen!
Könnte am evtl. auch eine Teilrückbau auf eine rein mechanische Variante fordern?


Werner
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