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Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
01-07-2016, 23:29
Beitrag: #1
Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hallo liebe Forummitglieder!

Ich brauche ihren guten Rat bezüglich eines Problems mit dem Errichter. Vor ca. 2 Monaten habe Jablotron 100 bei uns durch einen zertifizierten Errichter einbauen lassen. Vor der Auftragsvergabe hat derjenige einen 24 Stunden Service und eine professionelle Installation versprochen. Sollte irgenwas nicht funktionieren, würde er eine schnelle Abhilfe schaffen!

Bereits nach der Auftragsausführung hat sich sein Ton sich sofort geändert. Er hat sich führchterlich geärgert, dass seine Rechnung erst nach einer Woche bezahlt wurde!!!

Kurze Zeit nach dem Einbau traten bei uns erste Fehlalarme über den Garagenmelder JA-150M. Der Errichter versuchte erstmal die Fehlalarme über eine Fernwartung zu becheben. Später schob er das Problem auf angebliche Funkstörungen in der Nachbarschaft. Auf mein Verlangen letztendlich den Melder auf Gewährleistung zu tauschen, schlug er mir erstmal weitere Arbeiten vor, um einen weiteren Funkmodul im Haus einzubauen. Dies selbstverständlich gegen volle Bezahlung.
Auf meine erneuerte Aufforderung das kaputte Modul vor Ort zu tauschen, verlangte erstmal sämtliche Kosten (seine Anfahrt, Ersatzteil, Versand und Einbau) in Zusammenhang mit dem Modultausch erstmal vorzustrecken. Sollte der Jablotron die Reklamation anerkennen, würde ich das Geld von dort erstattet bekommen.
Von einer Gewährleistung wollte er nichts mehr hören und schickte mir eine Auftragsbestätigung zwecks Bezahlung per Vorkasse.
So eine Dreistigkeit habe ich bisher nicht erlebt! Ich habe ihm eine Brief mit Mangelrüge und einer Fristsetzung zugeschickt. Bisher erfolgte Reaktion von ihm.

Ich bin so verärgert, dass ich die ganze Sache bus zum Gerichtsstreit inkl. Presse hochtreiben will. Koste was es wolle!

Was denkt ihr darüber? Ist der Errichter verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungsfrist alle Mängel zu behenben? Jablot verspricht eine erweiterte Gewährleistung von 5 Jahren!

Muss der Errichter auf mein Verlanen das Errichtpasswort herausgeben? Denn eine Kundenbeziehung auf dieser Basis scheint mir künftig nicht mehr möglich zu sein?

Was kann ich unternehmen, wenn er trotzdem stur bleibt und nicht reagiert auf meine Aufforderung?

P.S. Denjenigen, der bei uns als Errichter tätig war, bitte ich von Ratschlägen abzusehen! Als aktiver Forumsmitglied wird er sicher meinen Beitrag sehen! Seine Ratschläge interressieren mich sowieso nicht!
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02-07-2016, 08:39
Beitrag: #2
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Sehr interssant. Hier im Forum klingt das alles wahnsinnig toll, was die Errichter machen. 5 Jahre Garantie, Systeme die ohne Falschalarme laufen, toller Service...

Da ist es interessant auch mal zu lesen, dass Errichter nicht heißen muss, dass es keine Probleme gibt.

Dass er für den Sensor Vorkasse haben will, liegt wahrscheinlich daran, dass er sich sehr sicher ist, dass es hieran nicht liegt.

Es scheint so zu sein, dass der Sensor immer mal wieder keinen Funk Kontakt zur Zentrale aufbauen kann. Dein Errichter macht hierfür Störungen aus der Umgebung verantwortlich. Ob dem so ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Man müsste halt mal wissen, welche Signalstärke bei dem Sensor im Regelfall angezeigt wird.

Entweder, die Signalstärke ist unzureichend oder aber es kommt tatsächlich zu äußeren Störungen. Das könnte alleine schon dass Auto in der Garage sein, dass dann zwischen Sensor und Zentrale steht.

Wie dem auch sei. Den konkreten Fall zu bewerten ist unmöglich, wenn man nicht beide Seiten anhört und alle Fakten kennt.

Dennoch: Du bist dummer Kunde und hast einen Fachmann beauftragt. Das System läuft nicht. Daher Frist setzten ist genau richtig. Durch die Fernwartung hat er schon eine Nachbesserung vergeigt.

Evtl. 2. Frist setzen nach Ablauf. Dann bekommt er den Rücktritt und die Frist zu Abbau und die Behebung der Schäden (Bohrlöcher in den Fensterrahmen! und un Wänden, da kommt einiges zusammen. )

Wenn da nix passiert: neuen Errichter suchen, der auch die Demontage durchführt und gesondert berechnet. Dann Fensterbauer kommen lassen für Angebot und Maler. Dann dem alten Errichter mitteilen, dass die Teile zur Abholung bereit stehen und Kaufpreis, Installation, Demontage und Schäden in Rechnung stellen.

Den Errichtercode bekommst Du wahrscheinlich nicht. Sei froh, denn so bist Du raus. Er kann nicht behaupten, Du hättest was verstellt. Der neue Errichter wird eh keine Lust haben ein vorhandenes System ans Laufen zu bringen und lieber ein eigenes System anzuschauen, auch wegen des Verdienstes.

Im jedem Fall good luck!

P.S. Zieh dir mal ne Bonitätsauskunft, dann weisst Du, ob er zahlen kann. Nicht, dass der mit Aölen Kunden so umgeht und kurz vor Insolvenz steht. Dann solltest Du die Kosten im Rahmen halten.
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02-07-2016, 09:19
Beitrag: #3
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hallo Lemberger,

das hört sich nicht gut an. Auch wenn man nun nur eine Seite liest und die andere hier vermutlich nicht zu Wort kommen wird, versuche ich mal Hilfestellung zur Schlichtung:

- grundsätzlich schuldet der Errichter ja ein funktionstüchtiges Gewerk zu den vereinbarten Kosten
- eine Ausnahme wäre, wenn wirklich etwas, was er nicht beeinflussten oder vorhersehen konnte an einem Problem schuld ist, davon gehe ich im Moment aber mal nicht aus
- der Errichter sollte herausfinden warum sein Gewerk Probleme macht und das (nicht zuletzt auch zu seiner Sicherheit) schriftlich festhalten (also einen Bericht nach Prüfung anfertigen, ggf. Screenshots des Anlagenspeichers beifügen)
- kann er das Problem abstellen und liegt das Problem in seinem Verantwortungsbereich (z.B. Planungsfehler oder Montagefehler) sollte er es anpacken
- liegt es nicht in seinem Verantwortungsbereich, sollte er nachdem die Ursache feststeht eine Lösung anbieten und die Kosten aufzeigen

Grundsätzlich sollte der Errichter ein Interesse haben hier aktiv mitzuwirken, denn im schlimmsten Fall steht im ja eine Rückabwicklung bevor. Die er sicher verhindern wollen wird.

Ich würde davon abraten hier nun mit Dreck zu werfen und vor allem würde ich mich stets um einen respektvollen, zielorientieren Umgangston bemühen. Denn unabhängig von der Rechtslage, bereitet der Ton häufig den Weg zur Lösung...


Außerdem:
Die Fremdfunkerkennung kann man notfalls deaktivieren. Ggf. Übergangsweise.

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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02-07-2016, 09:33
Beitrag: #4
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
harte Fronten.
Als Errichter würde ich nun anders vorgehen.
Wie beide Seiten zu bewerten sind, weiss man nicht.
Wie Keinbruch es beschreibt, kann es laufen. Jedoch sehe ich so etwas als worst case. Da die Fronten verhärtet sind, bedarf es eines Mediators. Lasse dir vom Jablotron Vertrieb, sei es Monacor oder z.b secteo, mal die Situation bewerten.
Schildere es emotionslos, Rest bringt nichts.
Der Kollege hat ein seltsames Geschäftsgebaren, meckern nach einer Woche ist wohl mal gar nicht, ausser man hängt mit dem Arsch schon über dem Abgrund.
Die Funktstörungen, wenn es denn welche sein sollen, was ich nicht glaube, sondern es wird so sein, dass die Funkreichweite aufgrund von baulichen Gegebenheiten einfach teilweise eingeschränkt ist, sind durch Einsatz eines Funkrepeaters zu beheben.
Bei uns im Angebotstext / Auftragsbeschreibung steht explizit drin, dass bei Funkveränderungen aufgrund fehlender Reichweite ein Repeater immer gebraucht werden KANN: als eventual-position immer dabei. Brauche ich ihn, habe ich ihn.
Braucht man ihn nicht, muss der Kunde das nicht bezahlen.
Zum Thema zertifizierter Errichter. nach was zertifiziert? Von Jablotron gelisteter Errichter kann jeder werden. Zertifikate verteilen TÜV, DEKRA, Zertifizierungsstellen, VdS, ....
Wir haben auf der Website auch meherere Produkte stehen. Geschult und mit Liefer- und Schulungszusage, sowie mit dem genehmigten Logo unseres Zertifizierungsinstitutes.
Wenn er dieses aufweisen kann, verstehe ich das Geschäftsgebaren nicht.
Da gibt es klare Regeln und klare Fristen.
Zwei Seiten der Medaille, wir kennen nur eine Version.
Errichtercode: er steht dem Kunden nach Vollständiger Zahlung des Gewerkes zu.
Wird anders gehandhabt, ich weiss. Wir hatten jetzt das Thema noch nicht, dass es zu einem derartigen Zerwürfnis kam.
Sollte ich in diese Situation kommen, bekommt der Kunde diesen. Nach Übergabe des Errichtercodes kommt der Schriftsatz mit Ablehnung aller Garantie und Gewährleistungsansprüche. Diese übernimmt dann der neue Kollege.
Was wiederum auch kein Problem darstellt, da die Produkte durch den Lieferanten abgesichert sind.
Nachtreten ist nicht mehr mein Ding, früher dachte ich auch anders.
Heute denke ich mir, lass ihn rennen.
Man muss auch nicht mit jedem können müssen.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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02-07-2016, 09:40
Beitrag: #5
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hm, das klingt ja erstmal gar nicht gut.
Einiges haben meine Vorredner ja schon gesagt- daher mal der Reihe nach ...

(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Er hat sich führchterlich geärgert, dass seine Rechnung erst nach einer Woche bezahlt wurde!!!

Ein Zahlungsziel wird doch bei der Auftragsvergabe klar definiert - eigentlich kann es da nur Gemecker geben, wenn sich nicht daran gehalten wird.
Sollte keine Zahlungsvereinbarung getroffen worden sein, halte ich sogar 14 Tage für akzeptabel.
Anders sieht es aus, wenn für eine sofortige Bezahlung entsprechende Nachlässe vereinbart wurden, dann heisst es: Ware gegen Geld (in dem Fall: Überweisung des Betrages am Tag der Übergabe, spätestens jedoch am nächsten Tag).


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Kurze Zeit nach dem Einbau traten bei uns erste Fehlalarme über den Garagenmelder JA-150M.

Definiere doch mal bitte "Fehlalarme". Meinst Du Alarmauslösungen (Einbruch oder Sabotage) ohne erkennbaren Grund oder meinst Du technische Störungen (z. B. die o. a. "Funkprobleme")?

Bei ersterem könnte tatsächlich ein technischer Defekt in der Komponente die Ursache sein und Dir wäre mit einem Austausch der Komponente sehr wahrscheinlich geholfen ... sollten es aber Funkprobleme sein, dann wird auch eine neue Komponente das Problem nicht lösen - in diesem Fall müsste man schauen, was es für ein Problem ist.
Wenn einfach nur die Verbindung abreisst, dann erstmal das Funkmodul aus der Zentrale rausnehmen und daneben legen. Sollte das Problem dann weg sein, kann man sich um eine entsprechende "optisch akzeptable" Lösung bemühen. Reicht das nicht, muss man ein zweites Funkmodul via Buskabel anschliessen und dieses dann entsprechend dicht an den betroffenen Melder bringen. Das ist dann natürlich auf Grund nicht vorhersehbarer Probleme gebührenpflichtig - allerdings wird ein seriöser Errichter hier offen für eine kulante Lösung sein.
Sollten aber fremde Funkanwendungen der Grund für die Probleme sein, dann kann man dem Errichter höchstens den Vorwurf machen, dass er Dich nicht darauf hingewiesen und Dir eine entsprechende Alternative mit Mehrfrequenztechnik angeboten hat. In diesem Fall wird die Lösung schwieriger ... und endet meist mit dem abschalten bzw. deaktivieren der entsprechenden Überwachungsfunktion Deiner Zentrale Angel

Aber egal was es ist - in keinem der Fälle kann man das Problem via Fernwartung lösen.


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Auf meine erneuerte Aufforderung das kaputte Modul vor Ort zu tauschen, verlangte erstmal sämtliche Kosten (seine Anfahrt, Ersatzteil, Versand und Einbau) in Zusammenhang mit dem Modultausch erstmal vorzustrecken.

Also ist er sich offenbar sicher, dass das Modul nicht defekt ist und er das Teil beim Versuch der Reklamation bei Jablotron (resp. seinem Distributor) postwendend zurückbekommt. Das spräche eher für den zweiten Teil meiner obigen Prognose ... und dann bringt es Dir gar nichts auf einem Austausch zu bestehen. Ihr solltet einen Termin vereinbaren und das Problem vor Ort lösen.


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Ich habe ihm eine Brief mit Mangelrüge und einer Fristsetzung zugeschickt.

Der absolut korrekte Weg wenn der Errichter nicht reagiert.


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Ist der Errichter verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungsfrist alle Mängel zu beheben?

Ja.


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Muss der Errichter auf mein Verlanen das Errichtpasswort herausgeben?

Grundsätzlich ja - ich würde mir das aber vom Kunden unterschreiben lassen, denn ab diesem Zeitpunkt könntest Du als "Nichtfachmann" in der Konfiguration der Anlage schwere Schäden anrichten und darum entlässt Du ihn (zumindest teilweise) aus diesem Teil der Haftung / Gewährleistung (gilt natürlich nicht für die grundsätzliche Funktion der Komponenten).


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Ich bin so verärgert, dass ich die ganze Sache bus zum Gerichtsstreit inkl. Presse hochtreiben will. Koste was es wolle!
...
Was kann ich unternehmen, wenn er trotzdem stur bleibt und nicht reagiert auf meine Aufforderung?

Da sich die Presse wohl kaum für diesen Fall interessieren dürfte und in den sozialen Netzwerken aus einer solchen Kampagne sehr schnell ein "Rufmord" oder eine "Persönlickeitsrechte verletzende Debatte" entstehen kann (die dann für Dich zum Problem werden würde), bleibt Dir in diesem Fall nur noch der Weg über einen Sachverständigen und einen Richter oder eine andere Schlichtungsstelle.


(01-07-2016 23:29)Lemberger schrieb:  Denjenigen, der bei uns als Errichter tätig war, bitte ich von Ratschlägen abzusehen! Als aktiver Forumsmitglied wird er sicher meinen Beitrag sehen! Seine Ratschläge interressieren mich sowieso nicht!

Eigentlich schade - denn an dieser Stelle bekämen wir auch mal "die andere Seite" zu hören ... wie weiter oben schon geschrieben wurde:

(02-07-2016 08:39)keinbruch schrieb:  Wie dem auch sei. Den konkreten Fall zu bewerten ist unmöglich, wenn man nicht beide Seiten anhört und alle Fakten kennt.


Wäre natürlich schön, wenn Du uns hier weiter auf dem laufenden hältst ... und die (technische) Ursache und deren Behebung hier postest.
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02-07-2016, 09:41
Beitrag: #6
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hallo Lemberger,

diese Situation wundert mich ein wenig und hört sich extrem verfahren an. So ein Verhalten kenne ich als Errichter nicht. Weiterhin gebe ich die volle Gewährleistung von Jablotron auch an meine Kunden weiter.

Es gibt den Weg sich an Jablotron zu wenden. Hier kann vielleicht vorher geschlichtet und vermittelt werden. Da kann besser sein als ein Rechtsstreit oder auch ein Beweissicherungsverfahren, wo nur Anwälte und Sachverständige verdienen.

Sachliches Verhalten und Vorgehen statt emotionale Reaktionen sind angebracht.

Zur Technik:

Wo sitzt die Zentrale und wie weit ist diese von der Garage entfernt.
Aus welchem Material besteht diev Garage.

LG

megagramm

AK Engineering

Sicherheitstechnik Energietechnik Haustechnik Thermografie
für Hamburg und Umgebung

Errichter für die Systeme von Jablotron, Telenot und ABUS
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02-07-2016, 10:01
Beitrag: #7
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Wer zur seiner Entlastung, weil ja der nicht schreiben soll der hier der angeprangerte TrollCool , noch was texten will soll schnell machen. Der Tim holt sicher schon Hammer und Nagel fürs ClosenBig Grin
Hab gerade die Dielenbretter knarren hören. Er stöbert schon in den Profilen.Big Grin

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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02-07-2016, 10:04
Beitrag: #8
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
(02-07-2016 10:01)evertech schrieb:  ... Der Tim holt sicher schon Hammer und Nagel fürs Closen

Ich hoffe nicht - wenn es so wie bisher ruhig und sachlich bleibt, gibt's doch keinen Grund - und wer weiss, vielleicht kann der ein oder andere ja sogar etwas lernen ...
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02-07-2016, 10:07
Beitrag: #9
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Kurz zum Thema Errichterpasswort herausgeben: Ein Errichter ist nicht verpflichtet das Errichterpasswort herauszugeben. Hintergrund ist der, dass viele Errichter ein Fimenpasswort einpflegen, das dann für alle diese Kunden Gültigkeit hat. Wohl aber ist der Errichter verpflichtet, auf Verlangen des Kunden das Passwort auf den Standardwert zurück zu setzen - und das sogar kostenfrei. Hintergrund hierfür ist, das ein Errichter keine Eigentumsvorbehalte an fremden Eigentum zur eigenen Vorteilsnahme erlangen darf. Das erwähne ich hier nur deshalb, damit bei einem eventuellen Rechtsstreit die Forderung rechtsicher definiert ist.
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02-07-2016, 10:19
Beitrag: #10
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
(02-07-2016 10:07)neufre schrieb:  Hintergrund ist der, dass viele Errichter ein Fimenpasswort einpflegen, das dann für alle diese Kunden Gültigkeit hat.
Soweit zum letzten Thema Anlagensicherheit.Cool

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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02-07-2016, 13:02
Beitrag: #11
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
(02-07-2016 10:19)evertech schrieb:  
(02-07-2016 10:07)neufre schrieb:  Hintergrund ist der, dass viele Errichter ein Fimenpasswort einpflegen, das dann für alle diese Kunden Gültigkeit hat.
Soweit zum letzten Thema Anlagensicherheit.Cool

Ist doch nicht unüblich ... bei uns gibt es mehrere Errichtercodes und in den Kundenunterlagen ist (verschlüsselt !) vermerkt, welcher Code verwendet wird - wohlgemerkt: nur welcher Code (z. B. Code "Rot" oder Code "Gartenzwerg" oder Code "Schweden", nicht der Code selbst Wink ... anders lässt sich das auch nicht handhaben. Wenn ich jedesmal einen individuellen Code vergeben würde, müsste ich mir das ja auch irgendwo hinschreiben - und wehe, das Büchlein kommt mal weg ... Angel

Allerdings sehe ich das wie neufre: würde sich ein Kunde von uns trennen oder gar irgendwann selbst Hand anlegen wollen, bekommt er die Werkscodierung eingestellt und ich lasse mir das unterschreiben.
Berechnen würde ich ihm dafür nichts - allerdings würde ich die Anlage dann später auch nicht mehr anfassen, denn ich weiss ja nicht, wer in der Zwischenzeit in der Zentrale sein Unwesen getrieben hat.
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02-07-2016, 15:32
Beitrag: #12
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Liebe Freunde! Nach einer derart zahlreichen Teilnahme und Ratschläge ihrerseits, möchte ich meinen herzlichen Dank ausprechen!!!

Inzwischen hst sich was getan. Der Errichter meldete sich und schlug einen Vororttermn vor. Nun schlägt er folgendes Vorgehen vor:

1. Der Errichter macht einen Sensorwechsel bei einem Vororttermin.

2. Gleichzeitig untersucht er die Umgabung auf Störfaktoren und Jamming.


3. Sollten weitere Störfaktoren festgestellt werden, so würde die Kosten des Einsatzes mir berechnen.

--------------

Kurz zum System: Die Zentrale wurde in einem Abstellraum platziert. Der Raum befindet sich mittig im Haus.

Die Garage steht in einer Entfernung von ca. 15m vom Haus entfernt. Die Funkverbindung sei lt. Der Aussage des Errichters hart an der Grenze, wo gelegentlich der Funkkonkt schwach werde könne.
Das Bedienteil steuert das Tor und sichert den Garagenraum ab.

In der Vergangenheit traten diverse Funkstörungen sowie sogat einmal Jamming.

---------------

Wie ist das korrekte Vorgehen nun? Sollte der Errichter die Funkstörungen vor Ort festgestellt haben, soll ich wirklich seinen Einsatz bei uns bezahlen?

Herzliche Grüsse an alle Alarmforumfreunde

Alex
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02-07-2016, 15:52
Beitrag: #13
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Für Funkstörungen kann der Errichter nix. Hier würde ich einmal prüfen, welche eigenen Geräte evtl ein Problem machen. Möglich wären Funkwetterstationen oä. aber auch LED Lampen minderer Qualität kamen schonmal als Störfaktoren auf.

Bezüglich Jamming müsste halt die Ursache gefunden werden. Daueraussendung en in diesem Frequenzband sind unzulässig aber irgendwas oder jemand scheint sich da nicht dran zu halten. Hier ist der Errichter raus. Hatten hier schon den Fall, dass ein System eigener Sensor defekt war und dauerhaft sendete, dass wäre dann ein Gewährleistungsfall. Schließe ich hier aber aus, weil der Fehler nicht ständig ansteht. Auch eine Pooldachfernbedienung kam hier schonmal als Störenfried vor.

Garage 15m vom Haus weg und ohnehin schwache Verbindung bedeutet, dass da ein zusätzliches Funkmodul benötigt wird. Eigentlich sollte dem Errichter das schon bei Besichtigung aufgefallen sein, dass es hier Probleme geben könnte. Hat er das nicht angesprochen/angeboten? Dennoch:um das Modul kommst Du nicht drumrum. Evtl kann man sich da ja einigen?!
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02-07-2016, 15:52
Beitrag: #14
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Aha ... also keine "Fehlalarme", sondern "Störungen" ...

Funkstörungen deuten auf ein Reichweitenproblem hin - wenn sich dieses durch umsetzen der Komponenten (Zentrale / Funkmodul / Sender) nicht in den Griff bekommen lässt und der Errichter dafür zusätzliches Material benötigt, wirst Du Dich an den Kosten beteiligen müssen - es sei denn, der Errichter wusste vorher das es nicht geht oder hat Dir vorab eine entsprechende Funktionsgarantie gegeben. Sollte das Problem bereits während der Montage festgestellt worden sein, hätte er es bestimmt umgehend "auf den Tisch" gebracht.

Bezüglich des "Jammings" hast Du aber leider keine Handhabe - es ist ein bekanntes Problem, dass monofrequente Alarmsysteme mit derartigen "Überwachungsmöglichkeiten" auf alles mögliche anspringen - das kann auch Dein Errichter nicht vorhersehen, geschweige denn, ändern.
Er kann, wenn es völlig unkontrolliert auslöst, lediglich eine Abschaltung der Funktion vorschlagen ... natürlich mit den bereits bekannten und oft diskutierten "Nebenwirkungen". Dauerhafte Abhilfe hättest Du hier sicher nur mit einem System, wo der Hersteller etwas mehr Aufwand beim Thema "Funk" betreibt.
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02-07-2016, 21:45
Beitrag: #15
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Unabhängig von der technischen Problematik - juristisch bitte immer Garantie und Gewährleistung unterscheiden!

Gegen deinen Errichter gehst du mit Gewährleistung vor - da er dein direkter Vertragspartner ist..

Gegen den Hersteller (Jablo, bzw den Ditrisbutor) kannst du nur mittels Garantie was erreichen, da du ja kein direktes Vertragsverhältnis hast.

Als Tipp: Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten ein "mächtiges Instrument" (Beweislastumkehr) - also vergiß mal die Garantie, sondern beharre auf der Gewährleistung.
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04-07-2016, 09:06
Beitrag: #16
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Interessanter Fall.
Leider hat sich ja bisher nur die eine Seite hier zut Wort gemeldet.
Der Errichter sollte sich mal dazu äußern.
Jetzt mal Butter bei die Fische ... welcher Errichter hat den bei Lemberger so Kunden- und Serviceorientiert gearbeitet?

Das sich ein Errichter bei der Regulierung eines Mangels möglicherweise querstellen könnte, hatte ich ja in einem anderen Beitrag schon einmal angesprochen.
Diese möglichkeit wird hier im Forum von den meisten Errichtern immer wieder verneint oder ausgeschlossen.
Da kommen dann Sätze wie:

Zitat:Der Unterschied zwischen einem Kistenschieber und einem Facherrichter ist der, dass der Facherrichter nicht diskutiert, sondern behebt.

Sicherlich wird das nicht die Regel sind, aber ich denke auch Ihr müßt einsehen, dass die Möglichkeit vorhanden ist und der Kunde komplett der "guten Laune" des Errichters ausgeliefert ist.
Stellt sich der Errichter aus welchen gründen auch immer Quer, dann geht der "Spaß" für den Kunden erst richtig los. Das kostet Geld, Zeit und Nerven.

Mich interessiert in jedem Fall wie die Sache ausgegangen ist.
Schon aus dem Grund weil ich selbst auch Unstimmigkeiten mit einem Errichter hatte und nun einen anderen Weg gehen werde um Haus und Firma abzusichern.
Wäre schön wenn Du uns da auch dem laufenden halten könntest.
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04-07-2016, 20:44
Beitrag: #17
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hallo liebe Forummitglieder!

Wie ich bereits geschrieben habe, zeigte der Errichter inzwischen seine Einsicht!
Wir vereibarten diese Wiche einen Vororttermin.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

Lemberger
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05-07-2016, 06:58
Beitrag: #18
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hällt man sich das Eingangsposting des TE vor Augen so scheint es sich um ein recht simples Problem zu handeln das möglichereise nur schlecht kommuniziert bzw. falsch verstanden wurde. Der Garagensender scheint lediglich Reichweitenprobleme zu haben, sonst hätte der Errichter sicherlich kein weiteres "Funkmodul" vorgeschlagen. Nun ist gerade die JA-100 ja bestens dafür geeignet, derlei Probleme durch die abgesetzten Busfunkmodule zu erschlagen, sei es durch Neuplatzierung oder aber durch ein zusätzliches Funkmodul das per Draht näher an die Garage rangebracht wird. Jetzt noch den Sender für das Garagentor so hoch setzen, das er höher als die Oberkante des Autodaches sitzt und vor allem nicht auf dem Stahltor montiert ist - und der Errichter hätte alles richtig gemacht. Alles Andere steht nicht unbedingt in der Verantwortung des Errichters und muss entsprechend sachlich kommuniziert werden. Ich würde wie folgt vorgehen: Wird ein zusätzliches Funkmodul benötigt oder eine Neuplazierung notwendig, dann muss der Ertichter dem TE entgegen kommen, da dies bei der Projektierung hätte auffallen müssen. Ist da tatsächlich ein Funkstörer in Verdacht dann kann man notfalls noch die Telekom mit ins Boot nehmen um den Störer zu lokalisieren. Wenn das alles in sachlicher Ruhe abläuft können sich alle Parteien danach wahrscheinlich wieder in den Arm nehmen und sich ein "Gut gemacht" zuwerfen.
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05-07-2016, 07:11
Beitrag: #19
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Sachlich, profedsionell und kundenorientiert!

Danke!
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05-07-2016, 08:21
Beitrag: #20
RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
(02-07-2016 15:32)Lemberger schrieb:  Die Funkverbindung sei lt. Der Aussage des Errichters hart an der Grenze, wo gelegentlich der Funkkonkt schwach werde könne.

Offernsichtlich ist die Funkverbindung zu den Komponenten in der Garage so schlecht, dass diese gelegentlich ausfällt.
Mal ganz abgesehen von den Jamming-Störung kann man solche Problem doch sofort bei der Installation "erschlagen".

Sorry aber das die Funkverbindung grenzwertig ist und unter Umständen ausfallen könnte und es in Folge dessen zu Problem kommen wird, muß einem ordentlichen Errichter bereits bei der Installation auffallen.
Dafür gibt es entsprechende Hilfsmittel um das festzustellen.
Wahrscheinlich war das Problem bereits seit der Installation bekannt und der Errichter war der Meinung "paßt schon" und hat die Anlage an den Kunden übergeben. Anders kann ich die Ausage des Errichters nicht deuten. Zumal er sich ja sehr sicher ist, dass es nicht am JA-150M liegt.

Der Errichter sollte bereits durch geeignete Maßnahmen (siehe neufre) bei der Installation der Alarmanlage das Problem vollständige beseitigen. Alles andere ist unprofessionell. Dafür muß man sich aber etwas Zeit für die Installation nehmen um das System ordentlich zu installieren.
Dann dauert die Installation halt mal ein paar Minuten länger als geplant.

Ich persönlich würde eine solches System wo ich weiß das die Funkverbindung grenzwertig ist und unter Umständen ausfallen könnte und es in Folge dessen zu Problem kommen wird, nie an den Kunden übergeben und als erledigt betrachten.

Könnten die Jamming-Störung evtl. auch auf eine zu schlechte Funkverbindung zurückzuführen sein?
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