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XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
22-05-2017, 12:12
Beitrag: #1
question XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Hallo zusammen,

wir möchten gerne ausschließlich unser Erdgeschoss mit einer Alarmanlage absichern.

Da unser Haus am Hang gebaut ist benötigen wir für den vorderen Bereich nur eine Absicherung der Haustür und zusätzlich für den hinteren Bereich die Absicherung zweier Doppeltüren zur Terrasse.

Die Aufwand sind also sehr übersichtlich (deshalb Funk & DIY) - wir dachten dabei an fünf Fenster-/Türkontakte und aufgrund des geringen Umfangs auch aus finanzieller Sicht an eine XT1 oder XT2 Plus. Ist die Frage ob eine XT1 nicht sogar ausreicht. Die Kosten liegen dann insg. bei ca. 350 EUR. Skeptisch bin ich nur wegen dem fehlenden Rolling Code Update der XT1. Die XT2 Plus hat noch andere Vorzüge, aber wäre es allein schon ein Grund genug direkt auf die XT2 Plus zu gehen und dann auch das Keypad V2 zu wählen?

Wie ist Eure Einschätzung diesbezüglich? Oder evtl. eine Alternative von JABLOTRON?
Würdet ihr die Fenster an der Terrasse und/oder die Haustür noch weiter absichern oder genügt das bereits zur Abschreckung?
Die Fenster sind dreifachverglaste Fenster mit RC2N Standard. Als Tür wurde eine Tür mit 3-fach Bolzenverriegelung installiert, siehe: [unnötigen Link entfernt]

VG & besten Dank
Gatho

---------------
Unnötigen Link entfernt
Ollik
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22-05-2017, 22:15
Beitrag: #2
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Sorry Gatho, seit Dezember hat sich nix getan. Es ist immernoch so, dass eine vernünftige Absicherung für das gesetzte Budget nicht zu realisieren ist.

Von so einer Geschichte, wie, wir sichern mal nur ausgewählte Gebäudeöffungen ab, würde ich persönlich riesen Abstand nehmen. Oder habt ihr keine Fenster???

Am Ende hast Du hunderte Euros investiert und hast kein bißchen Sicherheit. Nur Aufwand mit Installation und Betrieb. Wenn's heult könnte da was sein, wenn nix heult aber auch... Spare Dir das Geld!



Also unter XT2PLUS ginge auch bei kleineren Installationen bei mir nix. Neben Rolling Codes ist es vor Allem der zweite Übertragungsweg. Nur auf IP würde ich nie setzen. Hatten jetzt gerade selbst 3 Tage kein Internet bis die Techniker dem Fehler auf die Schlichen kamen.

Machs vernünftig oder garnicht. Vernünftig ist nur gutes Material mit sinnvoller kompletter Projektierung, Fehlerfreier Umsetzung, schlüssigem Bedienkonzept, Rückfallebenen, Alarmbestätigung, Aufschaltung ...

Was soll denn überhaupt erreicht werden? Für die Grössenordnung Deines Budget gibt's einen Basis Abwesenheitsschutz mit OASIS oder XT2plus. Also zwei drei BWM in die Flure, Zentrale, Innen und Aussensirene und Bedienteil. Wenn dann jemand einsteigt und ihr seid nicht da wirds irgendwann laut und die Benachrichtigung erfolgt. Das wäre die günstigste Absicherung. Obs aber was bringt?? Täter ist/sind dann schon drin, haben evtl schon Beute eingesteckt...

Eine Überlegung noch: Du möchtest allen Ernstes an nigelnagelneue Türen und Fenster jetzt DIY Billigheimer anschrauben, die Rahmen dauerhaft beschädigen und in wenigen Monaten oder Jahren merken, dass das alles nix ist??

Mein Rat ist entweder nochmals genau zu schauen, wie eine Anlage projektiert sein muss, damit sie Sinn macht und im Ernstfall tut für was sie da ist. Dann ne XT2 oder Oasis KOMPLETT dran Dübeln oder erkennen, dass selbst eine vermeintlich kleine Installation Kenntnisse und Erfahrungen benötigt, sich freuen, das auf Grund des kleineren Umfangs auch die teureren Systeme dann nicht unerreichbar sind und einen Fachmann kommen lassen.

Sorry, aber da werden hunderttausende Euros in ein einziges Projekt gesteckt und dann spart man bei der Sicherheit. Es geht vieleicht um 2 bis 4 tausend Euro die du durch eine halbgare und aus meiner Sicht unnütze DIY Anlage im Vergleich zu einer Ja-100 oder so vom Facherrichter sparen könntest.

Ich vermute hier liegt es nicht an den finanziellen Möglichkeiten, sondern an der selbst gesetzten persönlichen Wertigkeit des Vorhabens bei mind. einem Familienmitglied. Sollte es aber wirklich finanziell klemmen, lasse die Finger davon und versenke kein Geld, was Du anderweitig dann besser brauchen kannst mit einer sinnlosen Spielerei. Wenn's später mal wieder etwas üppiger ist, lässt Du Dir was richtiges einbauen.

Richtig installiert sind XT2 und Oasis ok. Oasis ist beschränkter aber dadurch meines erachte auch einfacher und fehlerunanfälliger. Für beide gibt's hier im Forum ausreichend Support bei Fragen oder Problemen. Die Oasis hat auch die Einbaumelder wo nix auf den Rahmen muss. Das Bedienteil hat Klartext. Ich würde eher hierzu tendieren. Bei mir läuft sie jetzt 2,5 Jahre stabil.
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23-05-2017, 06:54
Beitrag: #3
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Nimm Dir bitte keinbruch's Rat sehr zu Herzen, denn er hat vollkommen Recht!

Spare lieber und erfreue Dich dann vielleicht an einer Umsetzung vom Fachmann mit Förderung oder zumindest einer vollständig ausgelegten DIY-Anlage, aber halbgares Zeug macht Bauchschmerzen.

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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24-05-2017, 15:35
Beitrag: #4
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Heimwerker


Ich kann mit Sicherheit sagen, wenn man eine sichere Alarmanlage haben möchtest und so kommt man nicht unter 1000-2000€ zum Zug ,1000€ für die Montage und 1000€ für ein Grundpaket.
Mit Sicherheit wird in Zukunft das anbinden der Basis Stationen an die Telefonleitung oder ins Internet einfacher, aber der mechanische Aufwand an den Fenstern in der Räumen bleibt.


Die Facheinrichter müssen dir aus haftungsrechlichen Gründen immer eine dem Stand der Technik entsprechende Anlage einbauen und das muss man bezahlen bezahlen, sie sind aber die Einzigen die Dir bei Problemen helfen können, sonst schmeißt man die gesamte Anlage weg.

Heimwerker sind auf sich allein gestellt, die können tun und lassen was sie wollen, also Hit oder Niete. ( 220V über Stecker vorausgesetzt)

Fehlalarme vermeiden, in der Anfangszeit eine Hupe verwenden , die kann keiner zuordnen.

Achte bei der Basisstation darauf, dass man diese problemlos erweitern kann.

Beginne mit einer , dir machbaren Grundversion und erweitere diese nach deinen Möglichkeiten.

Mechanische Sicherheit geht vor.

Seit 40 Jahren betreibe ich vorbeugenden Einbruchsschutz, aber es kommt kein Einbrecher.

Die sehen sofort , das hier für sie ein Risiko besteht, das sie nicht abschätzen können.

Ich habe schon öfters festgestellt, das man Kletterhilfen an das Haus verbracht hatte um in die oberen Fenster einzusteigen, aber simple Sicherungsmaßnamen an den Fensterbänken haben die Jungs verscheucht.

Heute habe ich Lichtschranken.

Und die Person, die dein Leben und die Gesundheit bedroht hat keine starken Unterarme und das Einbruchswerkzeug in der Hand, die sieht ganz anders aus.

Schaut einmal diesen Film an:

https://www.youtube.com/watch?v=U5qYgjraYJQ



Ich stehe im Gegensatz zu den Einrichter auf den Standpunkt , erst einmal anfangen , auch mit einer billigen Anlage .
(Außer bei einem Neubau, da sollte man sofort eine drahtgebundene professionell vom Einrichter planen lassen)

Dann wird man die Anlagen erweitern , anpassen, umbauen und wenn man nach Jahren nicht mehr weiter weiß, geht man zum Einrichter und bekommt die gute Anlage.

Aber was ein Einrichter nicht leisten kann, ist der Durchmarsch des Einbrecher durch das Objekt jäh unterbrochen wird, und zwar auf eindringlicher Art.

Wie dieses Hindernis aufgebaut ist, hängt von dem Bewohner des Hauses ab.

Ist man ein Typ, de es gewohnt ist, mit der Technik umzugehen und nicht in Panik gerät, kann man einige massive Blocker einbauen.

Keine berechtigte Person wird eine Schrank oder Schublade aufbrechen und wenn jemand es doch macht , muß er eine schmerzhafte Erfahrung machen.
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25-05-2017, 07:41
Beitrag: #5
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Hallo Mechaniker,

Deine Intention in allen Ehren, aber wir leben hier in einem Rechtsstaat! Das hat zum einen Vorteile, zum anderen aber auch Nachteile, Deine Fallen für Einbrecher finde ich vom Gedanken her wirklich toll, aber denke bitte daran das Du für den Kram haftest! Solche Sicherungsmaßnahmen kann Du eh nur machen wenn Deine Familie sich wirklich immer diszipliniert verhält... was ist mit Frau und Kind die nach Hause kommen und dringend Pippi müssen? Ist die Disziplin dann noch vorhanden?

Und so angenehm ich die Idee finde das ein Einbrecher sich bei einem Bruch diverse Blessuren zuzieht, so das er die Lust daran verliert... ich habe nicht vor dem Deppen dann Schmerzensgeld zu zahlen und oder in den Knast zu wandern, weil der sich die Gräten bricht oder sonst etwas. In Deutschland wird auch Dein Hund eingeschläfert und Du zahlst Schmerzensgeld, wenn ein Einbrecher reinkommt und Dein Hund den liebevoll anknabbert.... Ist es das Wert?

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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25-05-2017, 09:30
Beitrag: #6
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
beim widerrechtlichen Eindringen in ein Haus, eine Wohnung etc. ("Einbruch" und Einbruch in Tateinheit mit Diebstahl) geht das deutsche Strafrecht in § 243 Abs 1 Satz 1 Ziff. 1-7 und § 244 Abs.1 Satz 1 Ziff.3 StGB (Strafgesetzbuch) tatbestandlich von "Diebstählen in besonders schweren Fällen" aus. Die besonders schweren Fälle werden nach Maßgabe der vorstehend genannten Rechtsvorschriften differenziert behandelt in solche, die m i t ! oder o h n e ! das Mitführen oder die Verwendung von Waffen begangen werden. Soweit die etwas kurz gegriffene Wiedergabe der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches. Soweit es um den normalen Einbruch oder Einbruchdiebstahl geht, also um die Beantwortung deiner Frage reicht diese etwas verkürzte Darstellung der Rechtsnormen aber aus. Denn, du hast ja nicht vorrangig nach den Tatbestandszuordnungen nach deutschem Recht gefragt, vielmehr interressiert dich, ob dein Hund (Wachhund), der sich während des Einbruchs im Haus aufgehalten hat, den Täter stellen und ggfs. zubeißen darf.

Antwort: Hält sich dein Hund in deinem Haus auf und stellt eine Person, die widerrechtlich in dein Haus, deine Wohnung etc eindringt (einbricht) und beißt den Eindringling in der Absicht, ihn dingfest zu machen, entstehen weder dir noch deinem Hund aus dem Verhalten deines Hundes, explizit, dem Biss deines Hundes zum Nachteil des Eindringlings k e i n e r l e i rechtliche Sanktionen (Nachteile,Strafen, welcher Art auch immer).

Es ist dein gutes Recht, deine Güter, d.h. dein Haus, deine Wohnung etc. und die darin befindlichen Wertgegenstände vor widerrechtlicher Entnahme (Diebstahl) zu schützen. Welcher Mittel du dich dazu bedienst, ist ausschließlich deine Angelegenheit und kann nicht zu deinem Nachteil gegen dich geltend gemacht werden. Als ungebührend könnten allerdings von dir installierte Tötungsmaschinen angesehen werden, weil diese generell eine -im Vergleich mit einem Hundebiss- unverhältnismäßigen, also zur Abwehr der Gefahr nicht !!! gebotenen Wirkung erzielen.

Meine Abwehrmaßnamen habe ich im Selbstversuch getestet, blaue Fingernägel waren die schlimmsten Verletzungen.

Um beim Hundebiss zu bleiben, ist es dein gutes Recht, dein Anwesen und deinen Besitz durch einen Hund schützen zu lassen. Dass dieser einen Einbrecher nicht nur ankläfft und ggfs. vertreibt, sondern ihn beißt und stellt, ist auf jeden Fall als angemessene Abwehraktion anzusehen.
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25-05-2017, 19:05
Beitrag: #7
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Gut formuliert und stimmt.
Ich hatte meinen Hund versicherungsrechtlich als Wach- und Schutzhund geführt.
Hat keinen Cent mehr gekostet.
Diese Floskel schützt deinen Vierbeiner im Falle des Falles vor Einschläferung und Wesenstest.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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25-05-2017, 19:34
Beitrag: #8
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Da kenne ich aber ganz andere Geschichten in denen der Hund und der Besitzer dann haften/ bluten mussten. So bescheuert das auch ist. Das deutsche Recht ist hier manchmal ganz merkwürdig... Du darfst auch nicht einfach einen Einbrecher von hinten eine überbraten, etc.

Das mit der Floskel in den Versicherungsunterlagen klingt erstmal ganz gut, die Frage ist was der Gesetzgeber dann Dir noch reinwürgt.

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26-05-2017, 00:57
Beitrag: #9
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
wir haben unsere Anlagen mit Reizgasanlagen erweitert, mit bestem Erfolg bisher. Bei vorschriftsmäßiger Installation (Reizgasanlage ist eine Waffe, BKA geprüft und als Abwehr zugelassen) hat der Eindringling keinerlei rechtliche Handhabe bezüglich Schmerzensgeld/Schadenersatz. Man darf sein Eigentum schon verteidigen.
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26-05-2017, 08:24
Beitrag: #10
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Noby, wenn es sich dabei um zugelassene Abwehrmaßnahmen handelt ist das ja auch kein Thema... aber Batelzeugs, so gut es auch sein mag, ist da eine andere Geschichte. Und ich weiß das Hunde die einen Einbrecher in den Hintern gebissen haben danach, eingeschläfert wurden und der Besitzer Schmerzensgeld zahlen musste, da er die "Waffe" Hund... "in den eigenen vier Wänden" nicht unter Kontrolle hatte und somit der arme Einbrecher verletzt wurde. Mit logischem Menschenverstand ist das alles nicht zu erklären, denn wenn jemand irgendwo eindringt, sollte er ruhig damit rechnen entsprechend eine abzubekommen, aber ich bin kein Anwalt und ich weiß halt von einige Fällen wo es zu Ungunsten des Einbruchsopfers ging und von daher mahne ich lieber einmal mehr zur Vorsicht als einmal zu wenig.

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26-05-2017, 08:39
Beitrag: #11
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Das mag zutreffen bei sogenannten Kampfmaschinen die jemand halb zerfleischen, aber nicht bei einem normalen Hund. Die Verhältnissmäßigkeit muss gegeben sein.
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26-05-2017, 09:03
Beitrag: #12
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Ein Hund ist immer ein Helfer. Du brauchst "nur" einen guten Anwalt und die klare Deklaration an deinem Objekt, dass der Hund vorhanden ist. Gehst du trotzdem rein, ist es allein deine Entscheidung.
Sicher gibt es Idioten von Rechtssprechern und deren Erfüllungsgehilfen, die das anders sehen wollen. Die musst du im Prozess einfach ablehnen und als befangen erklären lassen. Das geht relativ schnell.
Wenn du dir vor Gericht alles bieten lässt, was die dir vorsetzen, bist du selbst schuld. Im Zweifelsfall muss man eben einen Pflock setzen.

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27-05-2017, 18:37
Beitrag: #13
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
(Reizgasanlage ist eine Waffe, BKA geprüft und als Abwehr zugelassen)

Aus diesem Grund habe ich meine funktionierenden Reizgasanlagen wieder demontiert, ich habe immer den gesamten Doseninhalt freigesetzt.

Dies kann als unverhältnismäßig angesehen werden.

Die Anlage ist sehr billig, das teuerste ist die Reizgasdose.

Auf anraten meines Anwalt habe ich auch keine Knall Effekte, elektrische Spielereien, oder kontinuierliche Kraft oder Leistungszufuhr.

Nichts was ich konstruiert habe ist zugelassen, ich werde mich über eine Firma selber zum Sachverständigen ernennen, wer will denn auf diesem Tätigkeitsfeld , mit welcher Berechtigung mir die Sachkenntnis absprechen???
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29-05-2017, 07:26
Beitrag: #14
RE: XT1/XT2 Plus oder ähnliches "nur" für das Erdgeschoss
Dann war es aber keine zugelassene Anlage. Denn die setzt nur Gas frei solang sich ein Täter im Erfassungsbereich des PIR der Gasanlage befindet. Tritt der Täter zurück, stoppt auch die Abwehr. Zudem setzt bei Alarmauslösung eine Warnansage ein, die den Täter darauf hinweist, gehen oder Gasabwehr. Somit hat der Täter die Wahl und setzt sich selbst der Abwehr aus.
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