Außensirene - Ja oder nein?
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28-12-2019, 19:37
Beitrag: #11
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RE: Außensirene - Ja oder nein?
Zitat:Jemand aus meiner Verwandtschaft hat vor ettlichen Jahren ne Bewährungsstrafe bekommen, weil er in sein eigenes Auto, unter der Radioverkleidung Rasierklingen montiert hat und der nächste Einbrecher bei Versuch das Radio zu stehlen, sich die Pfoten zerschnitten hat und fast verblutet wäre.Der Unterschied ist, dass hier aktiv eine Handlung vorgenommen wurde, die einen Tatbestand erfüllt. Und während mein genanntes Beispiel mit einer Reizgasanlage bei einem rechtswidrigen Eindringling letztlich unter den Rechtfertigungsgrund Notwehr vermutlich noch im Rahmen wäre (Reizgas verursacht idR keine bleibenden Schäden und ist eine angemessene Reaktion auf das Eindringen in den besonders geschützten Raum Wohnung), sieht das bei Rasierklingen und den damit verbundenen schweren Verletzungen durchaus anders aus. Obgleich ich wie gesagt von einer Reizgasanlage abraten würde und wenn dann nur mit vorheriger Ankündigung. Zitat:Baue ich wissentlich aktive Waffen in mein Eigentum, mit dem der Eindringling nicht zu rechnen braucht, ist es Vorsatz.Und es ist nicht im mehr im Rahmen dessen, was als Notwehr gerechtfertigt wäre, weil es definitiv über das notwendige Maß hinausgeht. Mehr als eindeutig. Zitat:Selbst bei einem Hund hat er schlechte Karten. Erwischt ihn der Hund und beisst ihn, hat er damit zu rechnen. Hetze ich den Hund auf ihn mit den entsprechenden Kommandos, sieht die Sache anders aus.Grundsätzlich: Wenn der Hund eigenmächtig den Typen angreift, kannst du als Halter strafrechtlich erstmal gar nix. Zivilrechtliche Ansprüche sind wohl auch auszuschließen. Wenn du aber dem Einbrecher gegenüber stehst und den Hund auf den Einbrecher schickst per Kommando, dann könnte das je nach Erziehung zwar über den Rechtfertigungsgrund Notwehr hinausgehen, du handelst aber nicht schuldhaft, da du in der Situation im Notwehrexzess handelst und ggf. sogar gar kein milderes Mittel zur Verfügung hattest. Wenn der Hund natürlich nur erzogen ist "Beißen und loslassen" und der Hund reagiert über, bist du sowieso wieder aus der Sache strafrechtlich fein raus (nur weiß das mal nach, wenn es net gerade n ausgebildeter Polizeihund ist). Im Endeffekt bist du in einer Notwehrlage immer solange der Gearschte, wie du nicht aus akuter Angst gehandelt hast und dann kannst du fast alles machen. Wenn du nachts um 3 von nem Einbrecher neben deinem Bett geweckt wirst und du rammst ihm aus akuter Panik ein 50cm Messer in die Brust, dann wäre das zwar eigentlich nicht im Rahmen der zulässigen Notwehr, aber du handelst trotzdem nicht strafbar. Aber alles, was automatisch ausgelöst wird, kann halt nicht unter einen Notwehrexzess fallen, weil du im Voraus ja genau planst, was Sache ist. Zitat:Im Privatbereich sind Schutznebelanlagen eh nur bei entsprechend gefährdeten Personen notwendigDas ist halt die Frage - es ist ja mittlerweile echt die Regel, dass zumindest erfahrene Einbrecher sich von ner EMA nur begrenzt beeindrucken lassen. Heißt: Tür ist offen, EMA löst auf, dann gehen se erstmal noch rein. Das Klischee von Einbrechern, die Einzeltäter sind, und am liebsten möglichst lange die Wohnung nach teurem Schmuck durchsuchen hat ja mit dem, was osteuropäische Banden abliefern, kaum noch was zu tun. Natürlich ist der Schutz, wenn man nicht daheim ist, eher das kleinste Problem in Zeiten, in denen leider auch Einbrecher dazu tendieren eher Gewalt anzuwenden: Alleinig in den letzten 2 Wochen wurden hier im Umkreis von 15km bei Wohnungseinbrüchen 5 Leute, die allesamt unter 50 waren also keine leicht zu überwältigenden Rentner, von den Tätern überrascht und die Täter wurden gewalttätig. Einmal sind se sogar durch Klingeln an der Tür reingekommen - was an Dreistigkeit ja kaum zu überbieten ist. Und da hilft Schutznebel letztlich auch nichts, klar. Die Frage ist halt immer: Will ich eher verhindern oder festnehmen lassen. Aber bei ner Anlage mit Eingangsverzögerung (außer man stellt die Eingangsverzögerung auf stumm und lebt damit, dass Leute, die die Anlage net gewohnt sind öfters von der NSL angerufen werden) ist das Konzept "festnehmen lassen" eh nur begrenzt machbar, da der Einbrecher sich denken kann, dass nach Ende der Eingangsverzögerung ein stiller Alarm weggegangen ist, auch wenn nix blinkt und tönt, und spätestens nach 5 Minuten wieder abhaut. Aber wenn ich ne Alarmanlage mit Eingangsverzögerung habe, dann reduziere ich lieber die Chance, dass der Einbrecher noch versucht etwas mitzunehmen, wenn ihm klar ist, dass Interventionskräfte unterwegs sind (Eingangsverzögerung aber danach Stille ist halt echt eindeutig). Hätte ich eine Anlage mit Sperrelement an der Tür, die ich von außen scharf und unscharf schalte, würde ich vermutlich sogar eher auf die Chance auf Festnahme setzen. Aber da eine Lösung zu finden, die einerseits keine Details zum Aktivierungszustand zeigt, aber gleichzeitig mir nebst Scharf- und Unscharf auch Teilscharf und das Steuern meines Garagentors (+ Alarmzone Garage) ermöglicht ist fast nicht möglich. Dann lieber eine Jablotron mit ihren geilen Bedienelementen, die mir da sehr gute Umsetzungsmöglichkeit geben und gleichzeitig extrem gut bedienbar sind. (Ja, es gibt bessere Systeme als Jablotron, aber an deren Bedienkonzept kommt kaum was dran, das hat mich doch sehr überzeugt. Und Klasse 2 nach EN reicht ja völlig aus.) Und ja teilscharf beim Wohnungsverlassen ist nötig, wenn ich bspw Besuch habe/Freundin da ist und nachts zu nem Einsatz muss -> Dann kann ich nach dem rausgehen die Anlage auf teilscharf schalten, womit der Besuch nicht aufstehen muss und die Anlage nicht unscharf bleiben muss. Zitat:Es gibt auch automatische Reizgasanlagen welche zugelassen sind. Diese haben eine 2 Faktoren Auslösung.Wobei da trotzdem das Problem bleibt, dass selbst nach einer Warnung vor Reizgasausprühung eine Fehlauslösung nach einem technischen Defekt durchaus auf zivilrechtlicher Ebene teuer werden könnte. Aber immer eine Abwägungssache - zum Schutz einer Milliardenschweren Oldtimersammlung oder auch schon bei nem Autohaus definitiv trotzdem ne gute Sache. Zitat:Zudem dringt er in mein Grundstück und meine 4 Wände ein. Aber bei unseren deutschen Gesetzen täte es mich tatsächlich nicht wundern wenn man dem Einbrecher nachher noch Schadensersatz nach erfolgten Nebelalarm zusteht.Da kann ich dich beruhigen: Nö. |
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