Videoüberwachung mit Ton erlaubt?
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02-04-2020, 08:06
Beitrag: #7
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RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt?
Problem ist der Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, § 201 StGB. Abhören und Aufzeichnen also grds nur mit Einwilligung.
"Nichtöffentlich" ist überall, wo sich der Sprecher unbefangen fühlen darf, also zB auch vor der Haustür bevor die Sprechanlage anspringt. Mit DSGVO gibt es keine Einwilligung durch schlüssiges Handeln mehr, also reicht ein Schild nicht, v.a. wenn damit ohnehin nur auf Video, aber nicht auf Audioüberwachung hingewiesen wird. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 01-04-2020, 21:01
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - obma - 01-04-2020, 21:22
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - funkistnichtalles - 01-04-2020, 21:28
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 02-04-2020, 06:56
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Hulk - 02-04-2020, 07:46
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Privateruser - 02-04-2020, 07:48
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Mick - 02-04-2020 08:06
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Privateruser - 02-04-2020, 08:11
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Mick - 02-04-2020, 08:17
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RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Privateruser - 02-04-2020, 13:18
RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 04-04-2020, 22:03
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