Planung Alarmanlage EFH Freistehend
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03-09-2020, 20:54
Beitrag: #31
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RE: Planung Alarmanlage EFH Freistehend
In Hessen gibt/gab es u.a. für kleine Herbergsbetriebe bis x Zimmer, die Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren, auch wenn eine entsprechende normkonforme Brandmeldeanlage vorhanden war. Keine Ausnahme.
Hat mich irgendwann mal gewundert, als ich in einem Hotel in Darmstadt übernachtet habe und neben jedem Rauchmelder ein Rauchwarnmelder hing. In vielen anderen Bundesländern gibt es entsprechende Ausnahmen, wenn man eine höherwertige normkonforme Anlage hat, die die Funktion übernehmen kann. Telenot und Honeywell Einbruchmeldeanlagen können es nicht. Hier fehlt die Anerkennung nach EN54. Somit müssen zumindest die Pflichtmelder (Schlafräume, Kinderzimmer, notwendige Fluchtwege) als Rauchwarnmeldern ausgeführt sein, um die Pflicht zu erfüllen. Bei Telenot kann man es über den entsprechenden Bus1-Rauchwarnmelder machen. Es gibt in allen Bundesländern für Privathaushalte die Rauchwarnmelderpflicht. Es gibt nur noch ein oder zwei Bundesländer, bei denen die Übergangsfrist für den Bestand nicht abgelaufen ist. Aber nicht mehr lange. Aber das Thema Rauchmelder und Rauchwarnmelder, die jeweiligen Einsatzbereiche, die Wünsche von Brandschutzkonzepten und Sachverständigen, da kann man ganze Foren mit füllen, insbesondere wenn man es für einen Arbeitgeber im Einzelhandel macht. Seit Jahren zählt da nur eine einzige Sache: Eine E-Mail mit einem unbedingten OK des Bauamtes. Dann bin ich raus. Muss mich korrigieren: Ende des Jahres laufen in Berlin und Brandenburg die Fristen für den Bestand aus, für das Saarland gibt es für den Bestand (und nur für den Bestand) keine Regelung und für Sachen gibt es für den Bestand keine Pflicht. Für Neubauten war spätestens ab dem 01.01.2017 in allen Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht gegeben. |
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