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AJAX: Grad 3 und neue Produkte
30-10-2023, 17:34
Beitrag: #9
RE: AJAX: Grad 3 und neue Produkte
Zitat: Rote Handfeuermelder obliegen immer der Bandmeldetechnik mit den entsprechenden Normen und Regeln. Blaue Handmelder für "Hausalarm" ebenso.
Kommen bspw. rote Handfeuermelder im Gebäude zum Einsatz, so sind diese ausschließlich für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr erlaubt.
Würde ich so nicht unterzeichnen. Ein Verstoß gegen eine Norm, die bauaufsichtlich nicht gefordert ist, ist per se nicht verboten. Von roten Feuermeldern würde ich aus anderem Gründen trotzdem absehen, vorallem wenn kein Alarm zu einer dauerhaft besetzten Stelle existiert. Hausalarm-Melder außerhalb einer HAA unterliegen auch keinerlei Vorgaben, bspw. dort wo ein vernetztes RWM-System um Handfeuermelder ergänzt oder ein nicht bauaufsichtlich gefordertes Brandwarnsystem installiert wird.

Absolut zulässig wäre die Verwendung imho indiskutabel, auch der roten Melder, besser der blauen, bspw in folgenden Fällen:
- Ergänzung eines RWM-Systems im privaten Haushalt oder überall dort, wo nur RWM gefordert sind, wie bspw. Beherbergung unter 12 Betten, wenn bauaufsichtlich nichts anderes gefordert ist
- Errichten einer nicht bauaufsichtlich geforderten BMA, die man bestenfalls nicht BMA nennt im Vertragswerk, die im Vertragswerk auf keine deutsche Norm verweist, wie bspw. in kleineren Gewerbebetrieben
- Errichten einer bauaufsichtlich nicht geforderten "BMA" in Wohnobjekten, bspw betreutes Seniorenwohnen, wo EN14604 Melder an einer Ajax sogar vorteilhaft sind gegenüber einer EN54-Zentrale, die nur EN54-Melder kann, damit man nicht zwei Melder pro Raum braucht
- Errichten einer bauaufsichtlich nicht geforderten Hausalarmanlage ohne Normbezug oder Rauchwarnanlage im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses
- Errichten einer Quasi-BWA im Sonderbauten dort, wo bauaufsichtlich immer noch vernetzte RWM-Systeme statt VDE-Norm akzeptiert werden und bauaufsichtlich korrekt so abweichend verankert werden (soll es ja gerüchteweise immer noch geben, genau so wie Amokalarm an Schulen auch kaum nach NGRS-Norm gefordert werden)

Für eine BWA nach VDE-Norm oder eine HAA nach VDE-Norm wäre es aktuell natürlich ungeeignet, weil nur der rote Melder, aber nicht mal die Zentrale der EN54 entspricht. Plus die Problematik der Bauform halt.

Der rote Melder ist aber ggf. aus Haftungsansprüchen mit Vorsicht zu genießen, wenn es deshalb zur verspäteten Alarmierung der Feuerwehr kommen sollte.

(Pronomen: er/ihm)
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RE: AJAX: Grad 3 und neue Produkte - AaronK - 30-10-2023 17:34

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