Scharf Schalten bei Ereignissen
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02-08-2024, 18:18
Beitrag: #9
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RE: Scharf Schalten bei Ereignissen
Ja, eine defekte/gestörte Alarmanlage darf nicht in Betrieb genommen werden.
Unter anderem aus eben diesem Grund gehört die Anlage auch nicht an eine USV. Die Anlage verfügt selbst über eine Ersatzstromversorgung. Ebenso könnte die USV manipuliert werden, da diese über keine Sabotageüberwachung verfügt. Eine Manipulation der Netzspannung würde die EMZ mitbekommen und entsprechend reagieren, eine Manipulation der Akkus würde zu einer Sabotage führen und somit eben eine entsprechende Reaktion erzeugen. Aber allein der mögliche Defekt der USV ist Grund genug, um die Betriebssicherheit der EMZ zu gefährden. (Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen: USVen, insbesondere APC, machen gerne Scheiß und gehen kaputt. Ich habe häufiger APC USVen über deren Support ersetzen lassen müssen, als ich Stromausfälle hatte. Kommt richtig geil, wenn man morgens um halb fünf zur Arbeit fahren muss, weil die USV grundlos ein komplettes Rack im Rechenzentrum abgeschaltet hat). Klare Vorgabe sämtlicher Normen und Richtlinien, je nach Verwendungsart oder Sicherungsvorgabe, ist ein interner Lichtstromkreis (keine Steckdosen, keine anderen Verbraucher, nur Licht) oder ein eigener Stromkreis mit eigenem FI direkt aus einer Unterverteilung. Ist bei dir nicht gegeben. Durch die Mitversorgung anderer Geräte ist kein eigener Stromkreis und kein Lichtstromkreis. Ebenso ist deine USV keine Unterverteilung und selbst wenn du noch eine Unterverteilung hast, die der USV nachgeschaltet ist, wäre es nicht "direkt". Wäre es eine Anlage, die von einer Behörde oder Versicherung gefordert wäre, wäre alleine diese Abweichung ein Grund für eine Betriebsuntersagung oder eine Verweigerung einer Schadensregulierung. Ebenso wäre die Regelung bei einer geforderten Anlage ganz klar: Keine Scharfschaltung, Gebäude darf nicht verlassen werden. Entweder muss ein Bewohner oder Mitarbeiter vor Ort verbleiben oder es muss ein anerkannter Wachdienst die Bewachung übernehmen. Andernfalls wäre bei Verlassen einer unscharfen Anlage die Versicherung aus der Haftung raus. Da ich davon ausgehe, dass deine Anlage nicht gefordert ist, ist es am Ende eh egal, ob du scharfschaltest oder nicht. Ist wie der Sack Reis in China. |
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Scharf Schalten bei Ereignissen - Wolfi1896 - 30-07-2024, 10:31
RE: Scharf Schalten bei Ereignissen - angos_ - 30-07-2024, 18:38
RE: Scharf Schalten bei Ereignissen - sicherheitstechnik-siegen - 30-07-2024, 18:45
RE: Scharf Schalten bei Ereignissen - Wolfi1896 - 02-08-2024, 17:52
RE: Scharf Schalten bei Ereignissen - peteralarm - 02-08-2024, 18:12
RE: Scharf Schalten bei Ereignissen - 5624 - 30-07-2024, 19:00
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RE: Scharf Schalten bei Ereignissen - peteralarm - 02-08-2024, 18:26
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