Außensirene - Ja oder nein?
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29-12-2019, 15:12
Beitrag: #19
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RE: Außensirene - Ja oder nein?
Die Geschichte mit Nebel und Co triftet eigentlich schon vom ermüdenden Sirenenthema ab, aber wenn wir schon dabei sind dann kurz was dazu.
Das ganze Notwehrthema muss immer in einem gewissen Verhältnis zueinander gesehen werden und die beiden Seiten die wir jetzt gegenüber stellen ist einmal die Seite der Zugangshemmung (Einbruchhemmung) und auf der Anderen steht die Abwehr. Je einfacher es mir ist in einem offensichtlich abgesperrten Bereich Zugang zu erhalten, umso weniger muss ich mit entsprechender Gegenabwehr rechnen. Alles andere wäre eine Fallenstellung und fällt somit in die Abteilung der Angriffsabwehr. Tja und genau dass wird bei der Errichtung von Nebel-und Reizgasanlagen im Privatbereich immer gerne übersehen. Somit kommt es dann zu solchen sogenannten Volksmund Justizirrtümern die aber eigentlich, wenn man das Ganze im Zusammenhang parteilos sieht keine sind und dann plötzlich einer recht bekommt der eigentlich ein Dieb ist. Somit ist es so wie AaronKI geschrieben hat absolut richtig wenn er vom Rechtfertigungsgrund schreibt. Und genau diesen muss man offensichtlich anheben um später juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Wie das geht? Ganz einfach. Wie schon oben erwähnt gehts um das Verhältnis der Einbruchhemmung zur Abwehr. Soll ganz einfach heissen; Ein 08-15 Haustüre die mit einem Kuhfuß zu öffnen ist verschließt offensichtlich keine Habseligkeiten die mit Nebelaktionen abgewehrt werden müssen. Haben wir hier aber z.B. eine RC4 im Stahlrahmen dann darf auch angenommen werden dass hier ein höherer Rechtfertigungsgrund für eine massivere Gegenabwehr dahinter vorhanden ist. Der Täter wird es infolge seines Zeit- und Materialaufwands für den Zutritt zum Objekt feststellen. Von der Seite des betroffenen Opfers gesehen ist es natürlich genau so. Denn wer, sachmer wieder mal, eine RC4 Stahltüre wirklich aufbricht, der hat offensichtlich eine so dermassen hohe kriminelle Energie dass man nicht einschätzen kann was er letztendlich tut wenn er drinnen ist. Somit die Notabwehr hier gleich auf einen anderen Level kommt. Und um genau diese Verhältnis der Dinge zu einander geht es. Darum bitte nicht hinter schrottigen Fenster und Türen welche mit minimalem Aufwand zu öffnen sind ,jetzt stark übertrieben, eine Selbstschussanlage aufbauen. Beachtet man diese zwei Komponenten wird im Falle einer Verletzung des Täters nach dem Durchbruch auch die Justiz wissen wem sie recht gibt. 11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
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