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Überwachung öffentlicher Verkehrsraum
14-01-2017, 14:40
Beitrag: #3
RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum
Videoüberwachung des öffentlichen Raumes für Dich als Privatperson: Es ist verboten. Punkt.

Andererseits: Na, die Videoüberwachung darf halt nicht entdeckt und zur Beweisführung angeführt werden. Die Detailinfos aus der Videoüberwachung (PKW-Typ, Kennzeichen, Fahrerbeschreibung) notiert man sich nach der Videomaterialsichtung sorgfältig auf einen Schreibblock. Dann löscht man Videos und baut die (hoffentlich) nicht sichtbare Videokamera mit Teleobjektiv schnell wieder ab.
Wer will einem denn widerlegen, dass man sich Abends zu zweit (Allein wäre Ausage gegen Aussage, daher Zeuge dabei!) gemütlich bei einem Glas Wein und ner Pizza mit zwei Ferngläsern auf die Lauer gelegt hat? Und nein, wirklich! Zufällig am zweiten Abend erwischte man die Verkehrsrowdys inflagranti und ging am nächsten Tag zur Polizei.

Sowas soll es ja geben...
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RE: Überwachung öffentlicher Verkehrsraum - alarmforum-Nutzer - 14-01-2017 14:40

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