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Öffentliches Grundstück Randbereich: Toleranzgrenze? ausschwärzen=legal?
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17-12-2017, 19:22
Beitrag: #3
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RE: Öffentliches Grundstück Randbereich: Toleranzgrenze? ausschwärzen=legal?
Danke für den Link. Das war schonmal hilfreich. Ich habe im Netz auch einige Blogs und Rechtsforen durchsucht.
So eine ganz eindeutige Antwort kam da nirgends raus. Beispielsweise hier in der offiziellen 'Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“' für Baden-Württemberg heißt es in der Checkliste: "Werden bestimmte Bereiche der Überwachung ausgeblendet oder verpixelt? Wenn nein, warum nicht?" Daraus schließe ich eher, dass es zulässig ist und auch angewendet werden soll - während dein Link eher vom Gegenteil ausgeht. Auch habe ich eine Seite für kommerzielle Überwachungssysteme gefunden. In einem Beispielbild in der Werbebroschüre hing dort eine Kamera im Verkaufsraum. Durch die Schaufenster war der Gehweg zu sehen, welcher exakt mit dem Fensterrahmen bündig ausgeschwärzt wurde. Das wurde als besonderes Feature dieses Überwachungssystems angepriesen. Ich habe mir auch ein paar Urteile zu dem Thema angeschaut. Meistens ist der Sachverhalt absolut eindeutig. Ich habe kein einziges Urteil gefunden, was so eine Gratwanderung ist. |
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Öffentliches Grundstück Randbereich: Toleranzgrenze? ausschwärzen=legal? - Douala - 16-12-2017, 16:56
RE: Öffentl. Grundstück im Randbereich: Toleranzgrenze? Oder: ausschwärzen = legal? - smith007 - 17-12-2017, 12:38
RE: Öffentliches Grundstück Randbereich: Toleranzgrenze? ausschwärzen=legal? - Douala - 17-12-2017 19:22
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