Indexa 8000 oder System 100
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09-07-2015, 15:06
Beitrag: #12
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RE: Indexa 8000 oder System 100
Um mal ein paar Sachen klar zu stellen:
1. Wer privat für den eigenen Bedarf importiert, ist kein Hersteller/Inverkehrbringer i.S.d. ElektroG und unterliegt deshalb nicht den Meldepflichten etc. des ElektroG (Def. "Hersteller": § 3 Abs.11 ElektroG; "inverkehrbringen": § 3 Abs.14 ElektroG). Deshalb interessiert sich für derartige Importe das EAR/UBA einen feuchten Kehrricht. 2. Abzuführende Einfuhrumsatzsteuer beim privaten Einkauf innerhalb der EU? Ist der Binnenmarkt plötzlich wieder weggefallen und die mittelalterliche Kleinstaaterei wieder ausgebrochen und ich hab's gar nicht gemerkt? Wohl kaum. Zu zahlen ist die Umsatzsteuer im Herkunftsland, damit hat sich's für den Privatkäufer. Entsteht aufgrund seines ausländischen Umsatzvolumens beim Verkäufer die Steuerlast doch im Zielland, ist das alleine seine Sache. Ob ihr mit den Halbwahrheiten und mehr oder minder unverhohlenen Drohungen private Letztverbraucher irreführen und vom Einkauf anderswo in der EU abschrecken oder doch nur gewerbliche Mitbewerber bei Grauimporten wenigstens zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anhalten wolltet, sei mal dahingestellt. Ich denke mir mal meinen Teil dazu. Der TE schien mit seinem Reihenhäusle jedenfalls auch ziemlich eindeutig ein privater Letztverbraucher zu sein. P.S.: Kartellrechtswidrige Marktabschottung, irreführende Werbung, Behinderungswettbewerb etc. - das sind übrigens auch solche Tatbestände, die immer mal wieder gerne vergessen werden. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht, ein unterlassungspflichtiger Verstoß gegen das UWG ist sogar völlig verschuldensunabhängig möglich. |
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