Suche Kamera für Innenraumüberwachung
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01-01-2022, 11:49
Beitrag: #7
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RE: Suche Kamera für Innenraumüberwachung
Der Besitz des genannten Geräts (sowie das Inverkehrverbringen und Verkaufen) ist in Deutschland illegal. Ohne die Möglichkeit eines Fernzugriffs wäre es wiederrum erlaubt. Genau das wollte ich ausdrücken. Siehe § 8 Abs. 1 TTDSG.
Kann man verdeckte Kameraüberwachungen zulässig aufbauen? Ja. Aber eben nicht, in dem Kameras mit Fernzugriff in einem Alltagsobjekt montiert werden, was ein in Deutschland verbotenes Spionagegerät darstellt. Die Kamera in eine Wand zu montieren wäre da schon deutlich unproblematischer, weil das nicht gegen das TTDSG verstößt - oder eben eine Kamera zu nutzen, die nur aufzeichnet (was absolut legal ist, selbst wenn sie als "[Gegenstand] des täglichen Gebrauchs verkleidet" ist). Zitat:Da sehe ich schon Handlungsbedarf für den Besitzer. Er hat ja auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.Diese ist darüber zu erreichen, dass er unberechtigten Zugang verhindert und nicht, in dem er illegale Spionagegeräte kauft und besitzt. Insbesondere kann eine Kameraüberwachung den Verlust personenbezogener, möglicherweise sogar streng-vertraulicher, Daten nicht rückgängig machen. Schon deshalb kann die Kameraüberwachung niemals ausreichend sein als Maßnahme um Schutzstufen für interne, vertrauliche oder strengvertrauliche Daten zu erreichen. Ist ja schön, wenn Mitarbeiter A im HomeOffice weiß, dass Person X gerade etwas gelesen hat - dennoch kann das bedeuten, dass Person X jetzt je nach Branche weiß, dass Person B einer Straftat verdächtigt wird. Selbst wenn Person B freigesprochen wird, könnte das ihr später schaden, wenn z.B. Person X mal darüber entscheidet, ob Person B im Unternehmen von Person X eingestellt wird. Zitat:Dokumente kann man nicht permanent wegräumen, wenn man gerade mal zur Toilette will oder Pause macht.Doch. Insbesondere wenn der Raum nicht abschließbar ist, sollte das sogar für interne Dokumente gelten. Für vertrauliche Dokumente sollte das sowieso immer gelten, außer man geht nur kurz auf Toilette und der Raum ist abschließbar. Für streng vertrauliche Dokumente sollte das _IMMER_ gelten - und mit immer meine ich auch wirklich immer. Selbst bei einem Feueralarm sind die streng vertraulichen Dokumente mitzunehmen und durchgehend zu bewachen oder noch schnell einzuschließen. Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik Aktuell: Technik und Planung bei www.plusalarm.de - Hier privat unterwegs. - |
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